IP Scan - EU-Förderprogramm für Marken- und Designschutz
- Erstattung von 75 % der Marken- und Geschmacksmustergebühren auf EU-Ebene
Sie können eine Erstattung von 75 % der Anmeldegebühren für Marken und/oder Geschmacksmuster, zusätzliche Klassengebühren sowie Prüfungs-, Eintragungs-, Bekanntmachungs- und Aufschiebungsgebühren auf EU-Ebene beantragen. Die Eintragung für diese Art von Schutz sollte über das EUIPO erfolgen. - Erstattung von 75 % der Marken- und Geschmacksmustergebühren auf nationaler und regionaler Ebene
Sie können eine Erstattung von 75 % der Anmeldegebühren für Marken und/oder Geschmacksmuster, zusätzliche Klassengebühren sowie Prüfungs-, Eintragungs-, Bekanntmachungs- und Aufschiebungsgebühren auf nationaler und regionaler Ebene beantragen. Die Eintragung für diese Art von Schutz sollte direkt über ein nationales Amt für geistiges Eigentum oder (für den Schutz auf regionaler Ebene für Belgien, die Niederlande und Luxemburg) das Benelux-Amt für geistiges Eigentum erfolgen. - Erstattung von 50 % der Marken- und Geschmacksmustergebühren außerhalb der EU
Sie können eine Erstattung von 50 % der Grundgebühren für die Anmeldung von Marken und/oder Geschmacksmustern, Benennungsgebühren und nachträglichen Benennungsgebühren außerhalb der EU beantragen. Ausgenommen sind Benennungsgebühren für EU-Länder sowie vom Ursprungsamt erhobene Bearbeitungsgebühren. Die Anmeldung für diese Art von Schutz sollte über die Weltorganisation für geistiges Eigentum (WIPO) erfolgen.