Nr. 72909
Innovation & Umwelt

IP Scan - EU-Förderprogramm für Marken- und Designschutz

Der KMU-Fonds „Ideas Powered for business“ ist ein Finanzhilfeprogramm, das kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) in der EU helfen soll, ihre Rechte des geistigen Eigentums zu schützen. Der KMU-Fonds ist eine Initiative der Europäischen Kommission, die vom Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) durchgeführt wird.
  • Erstattung von 75 % der Marken- und Geschmacksmustergebühren auf EU-Ebene
    Sie können eine Erstattung von 75 % der Anmeldegebühren für Marken und/oder Geschmacksmuster, zusätzliche Klassengebühren sowie Prüfungs-, Eintragungs-, Bekanntmachungs- und Aufschiebungsgebühren auf EU-Ebene beantragen. Die Eintragung für diese Art von Schutz sollte über das EUIPO erfolgen.
  • Erstattung von 75 % der Marken- und Geschmacksmustergebühren auf nationaler und regionaler Ebene
    Sie können eine Erstattung von 75 % der Anmeldegebühren für Marken und/oder Geschmacksmuster, zusätzliche Klassengebühren sowie Prüfungs-, Eintragungs-, Bekanntmachungs- und Aufschiebungsgebühren auf nationaler und regionaler Ebene beantragen. Die Eintragung für diese Art von Schutz sollte direkt über ein nationales Amt für geistiges Eigentum oder (für den Schutz auf regionaler Ebene für Belgien, die Niederlande und Luxemburg) das Benelux-Amt für geistiges Eigentum erfolgen.
  • Erstattung von 50 % der Marken- und Geschmacksmustergebühren außerhalb der EU
    Sie können eine Erstattung von 50 % der Grundgebühren für die Anmeldung von Marken und/oder Geschmacksmustern, Benennungsgebühren und nachträglichen Benennungsgebühren außerhalb der EU beantragen. Ausgenommen sind Benennungsgebühren für EU-Länder sowie vom Ursprungsamt erhobene Bearbeitungsgebühren. Die Anmeldung für diese Art von Schutz sollte über die Weltorganisation für geistiges Eigentum (WIPO) erfolgen.
Unser Innovations- und Patent-Centrum ist offizieller Partner für die ebenfalls über den KMU Fonds geförderten Strategieberatungen (IP Scan). Unsere Experten bieten Ihnen gerne an, Sie zu Grundlagen bzgl. Patente, Marken, Designs etc. im Kontext Ihres Unternehmens zu beraten, um Sie beim Aufbau einer IP-Strategie zu unterstützen. Bei Interesse kontaktieren Sie uns gerne.


Kostenlose Energie-Umwelt-Beratung

Ihre Betriebskosten senken

Energiepreissteigerungen und umweltrechtliche Anforderungen sind für Unternehmen wachsende Herausforderungen.
Die volatilen Energiepreise stellen Unternehmen vor große wirtschaftliche Herausforderungen.
Wir sind für Sie da und unterstützen Sie gerne bei der Identifikation von Maßnahmen zur Betriebskostensenkung!
Sie planen Anlagen zu modernisieren, den Fuhrpark zu optimieren oder Ihr Gebäude energetisch zu sanieren? Für viele Projekte gibt es Unterstützung, Zuschüsse oder zinsgünstige Kredite. Wir bieten Ihnen eine kostenfreie Einstiegsberatung zu allen Umwelt- und Energiethemen an und unterstützen Sie bei der Identifikation von verfügbaren Förderprogrammen. Darüber hinaus stehen wir auch für Ihre umwelt- und energierechtlichen Fragen zur Verfügung.
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Wie viel Energie verbraucht mein Unternehmen?

Den Energieverbrauch zu senken und Betriebskosten reduzieren oder zu stabilisieren, beginnt in der Regel mit der Erfassung des Istzustandes. Wichtig ist zu wissen, wo wird wie viel Energie verbraucht.

Wo befinden sich Einspar- und Energieeffizienzpotenziale?

Energie wird vielseitig verwendet, zum Beispiel zur Erzeugung von Wärme, Kälte, Licht und Druckluft. Die Frage ist, wie viel Energie man tatsächlich benötigt, um mit dem gebotenen Komfort das gleiche Ergebnis zu erzielen.

Wie reduziere ich die betrieblichen Umweltauswirkungen?

Wir beschaffen Ihnen Informationen zu neuen, relevanten umweltrechtlichen Anforderungen. Macht vielleicht ein Umweltmanagementsystem Sinn?

Kann ich mit meinen bisherigen Maßnahmen UmweltPartner werden?

Wer zum Beispiel Effizienzmaßnahmen umgesetzt oder ein Managementsystem eingeführt hat kann Umweltpartner werden und so einen Beitrag für den Umweltschutz in Hamburg leisten. Nutzen Sie die Vorteile als Netzwerkpartner. Wir geben Tipps und beraten auch zu schadstoffarmer Mobilität.

Gibt es für die Umsetzung von Energiesparmaßnahmen finanzielle Unterstützung?

Ja, für die Umsetzung bestimmter Energiesparmaßnahmen stehen Förderprogramme zur Verfügung. Das Team Energie-Umwelt-Beratung ist dabei behilflich, das passende Förderprogramm ausfindig zu machen.
Das Beste zum Schluss:
Die Beratung ist für Mitgliedsunternehmen der Handelskammer Hamburg kostenlos. Das Projekt wird durch die Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft und die Handelskammer Hamburg finanziert.
IKS stellt vor: Forschungspartner

Personal- und Kommunikationspsychologie

Prof. Dr. Glock ist seit September 2009 an der Hochschule Fresenius Hamburg in Lehre und Forschung sowie als Studiendekanin der berufsbegleitenden Bachelorstudiengänge Psychologie und Wirtschaftspsychologie und des Masters Psychologie & Digitale Transformation tätig. Zudem ist sie für die Mediationsausbildung an der Hochschule Fresenius verantwortlich. Der Arbeitsschwerpunkt von Prof. Dr. Yvonne Glock liegt dabei auf dem Bereich Personal-, Kommunikations- und Nachhaltigkeitspsychologie. Ihre Forschungsschwerpunkte liegen dabei auf folgenden Themen:
  • Personalentwicklung
  • Kommunikation
  • Unternehmenskultur
  • Personalwesen und Digitalisierung
  • Beratung, Coaching, Training
  • Führung
  • New Work
  • Nachhaltigkeit, Corporate Social Responsibility und Unternehmensverantwortung
Als Professorin der wirtschaftsnahen Hochschule Fresenius liegt Prof. Dr. Glock sehr an der Bearbeitung anwendungsorientierter Themen. Daher arbeitet sie mit Unternehmen in unterschiedlichen Kooperationsformen zusammen:
  • Semesterbegleitenden Studierendenprojekten
  • Abschlussarbeiten (Bachelor und Master)
  • Öffentlichen Veranstaltungen und Panels
  • Publikationskooperationen
  • Auftragsforschung/Studien
  • Expertengesprächen, Vorträgen und Workshops
Sie können auch Ihr Unternehmen im Rahmen von Gastvorträgen einbringen, wobei Themen- und Fragestellungen aus Ihrem Unternehmen den Studierenden vorgestellt und gemeinsam behandelt werden. Folgende Aufgabenstellungen wurden bereits in Kooperationen mit Unternehmen bearbeitet:
  • Entwicklung von eTrainings zu verschiedenen Themenfeldern
  • Entwicklung eines digitalen Ressourcentagebuchs sowie eines Konzepts für eine Ressourcen-App
  • Entwicklung von Karrierelaufbahnen für Mitarbeiter eines norddeutschen, mittelständischen Unternehmens
  • Analyse der Nutzung verschiedener Recruitingkanäle auf das Commitment und die Mitarbeiterzufriedenheit eines Hamburger Software Herstellers
  • Entwicklung einer Personalentwicklungsmaßnahme zum betrieblichen Gesundheitsmanagement für Führungskräfte
  • Analyse der Unternehmenskultur eines mittelständischen Unternehmens 
  • Analyse der CSR-Aktivitäten eines Immobilienunternehmens
Weitere Informationen zu Prof. Glock finden Sie hier
Wünschen Sie ein Gespräch mit einem fachkundigen Ansprechpartner, der Ihnen eine Einschätzung geben kann, ob Prof. Glock eine geeignete Kooperationspartnerin für Ihr Vorhaben ist? Dann wenden Sie sich gerne an das Team der IKS. Selbstverständlich steht es Ihnen auch für alle weiteren Fragen zur Zusammenarbeit zwischen Wirtschaft und Wissenschaft zur Verfügung.
Finanziert wird die IKS von der Handelskammer Hamburg und von der Freien und Hansestadt Hamburg. Projektträger sind die Handelskammer Hamburg und die Hamburg Innovation GmbH.
IKS stellt vor: Forschungspartner

Wirtschaftspsychologie und aktuelle Führungsansätze

Seit Herbst 2009 vertritt Prof. Dr. Gerhardt als Studiendekanin den Bachelor-Studiengang Wirtschaftspsychologie an der Hochschule Fresenius in Hamburg. Zugleich leitet sie seit 2016 den gesamten Bereich der psychologischen Studiengänge. Dieser umfasst fünf Programme im Bachelor- und Masterbereich, in Vollzeit und berufsbegleitend. Ihre Forschungsschwerpunkte liegen in den Bereichen
  • Führungsstile: Moderne Ansätze der Führung in agilen und fragilen Umfeldern
  • Positive Psychologie
  • Fairness und Gerechtigkeit in Organisationen  
  • Coaching/Mentoring/Beratung, insbesondere systemische Ansätze
  • generelle wirtschaftspsychologische Themen im Bereich Motivation, Stress, Resilienz, Arbeit und Personal/Organisation
Als Fachhochschule ist die Hochschule Fresenius sehr anwendungsorientiert ausgerichtet, die Zusammenarbeit mit Unternehmen ist tief in der Hochschule und mit den Studierenden implementiert. Im Team der Psychology School findet sich neben Know-how in wirtschaftspsychologischen Inhalten eine hohe Expertise in empirisch-methodischer Forschung, sei es mittels Befragungen, Interviews, Evaluationen, Personal- und Organisationsdiagnostik oder neuerer Ansätze des Data Science. Je nach Inhalt und Umfang der Fragestellung aus Ihrem Unternehmen bieten sich unterschiedliche Formen der Zusammenarbeit mit Prof. Gerhardt und ihrem Team an. Hierbei sind auch besonders Anfragen kleiner und mittlerer Unternehmen erwünscht. Möglich ist eine Kooperation im Rahmen von
  • Auftragsforschung/Studien
  • Semesterbegleitenden Studierendenprojekten
  • Abschlussarbeiten (Bachelor und Master)
  • Öffentlichen Veranstaltungen
  • Publikationskooperationen
  • Expertengesprächen, Vorträgen und Workshops
  • Ausschreibungen von Praktika, Jobs & Business Exkursionen
Sie können auch Ihr Unternehmen im Rahmen von Gastvorträgen einbringen, wobei Themen- und Fragestellungen aus Ihrem Unternehmen den Studierenden vorgestellt und gemeinsam behandelt werden. Folgende Themen wurden beispielsweise bereits in Kooperationen mit Unternehmen bearbeitet:
  • Potentialanalyse der Social Media Plattform XING
  • Mehrstufiges Konzept zur Einführung eines Gesundheitsführerscheins an der Fresenius HamburgOrganisation und Auswertung eines Jobspeeddatings: Meet the company
  • Influencer Marketing: Entwicklung einer Influencer Kommunikationsstrategie für innovative App
  • Künstliche Intelligenz im Personalwesen
Weitere Informationen zu Prof. Gehrhardt finden Sie auf der Homepage Hochschule Fresenius.
Wünschen Sie ein Gespräch mit einem fachkundigen Ansprechpartner, der Ihnen eine Einschätzung geben kann, ob Professorin Gerhardt eine geeignete Kooperationspartnerin für Ihr Vorhaben ist? Dann wenden Sie sich gerne an das Team der IKS. Selbstverständlich steht es Ihnen auch für alle weiteren Fragen zur Zusammenarbeit zwischen Wirtschaft und Wissenschaft zur Verfügung.
Finanziert wird die IKS von der Handelskammer Hamburg und von der Freien und Hansestadt Hamburg. Projektträger sind die Handelskammer Hamburg und die Hamburg Innovation GmbH.
IKS stellt vor: Forschungspartner

Wirtschaftsinformatik, Datenanalyse mit Bezug zu Finanzthemen

Prof. Gehrke ist auf der Schnittstelle zwischen Informatik und Betriebswirtschaftslehre tätig und Leiter des Studiengangs Financial Management and Accounting. Seine Forschungsschwerpunkte liegen auf:
  • Data Science und Datenanalyse
  • Audit von SAP-Systemen
  • Wirtschaftsprüfung und Revision, sowie Unternehmensbesteuerung
 Prof. Gehrke lehrt folgende Fächer:
  • Datenbanksysteme
  • Datenanalyse
  • Geschäftsprozessmodellierung
  • Unternehmensbesteuerung
Abhängig von Inhalt und Umfang der Aufgaben und Fragestellungen bieten sich unterschiedliche Formen der Zusammenarbeit mit interessierten Unternehmen. Hierbei sind auch besonders Anfragen kleiner und mittlerer Unternehmen (KMUs) erwünscht. Möglich ist eine Kooperation im Rahmen von
  • Studierendenpraxisprojekten: eine Gruppe von Studierenden bearbeitet Ihr Projekt innerhalb eines Semesters
  • Abschlussarbeiten im Bachelor und Master: Drei bis sechs Monate bearbeitet ein Studierender eine Aufgabenstellung aus der Praxis.
  • Individuelle Auftragsprojekte von Unternehmen
  • Drittmittelprojekte: Gemeinsame Beantragung von Mitteln institutioneller Förderer (z.B. Bundes- oder Landesministerien, Forschungscluster, Europäische Union) durch die Professur und das beteiligte Unternehmen.
Weitere Informationen zu Prof. Gehrke finden Sie auf der Homepage der Nordakademie.
Wünschen Sie ein Gespräch mit einem fachkundigen Ansprechpartner, der Ihnen eine Einschätzung geben kann, ob Professor Gehrke ein geeigneter Kooperationspartner für Ihr Vorhaben ist? Dann wenden Sie sich gerne an das Team der IKS. Selbstverständlich steht es Ihnen auch für alle weiteren Fragen zur Zusammenarbeit zwischen Wirtschaft und Wissenschaft zur Verfügung.
Finanziert wird die IKS von der Handelskammer Hamburg und von der Freien und Hansestadt Hamburg. Projektträger sind die Handelskammer Hamburg und die Hamburg Innovation GmbH.
IKS stellt vor: Forschungspartner

Internationales Marketing und Consumer Insights

Prof. Dr. Yonca Limon-Calisan ist Markenwissenschaftlerin mit Erfahrung als Beraterin für verschiedene Unternehmen und Agenturen. Seit Juli 2015 ist sie Programm-
direktorin des Masterstudiengangs „International Brand Communication“ an der Brand University of Applied Sciences Hamburg und leitet das Management Department seit 2018.
Forschungsschwerpunkte liegen in den Bereichen Marken- und Designwahrnehmung, Consumer Insight Forschung, Neuromarketing und interkulturelles Marketing.
Die Brand University of Applied Sciences ist eine interdisziplinäre, private Fachhochschule für Marketing, Design und Markenkommunikation. Dabei besonders hervorzuheben ist die gute Vernetzung der Hochschule nach China. Sie kooperiert beispielsweise mit der chinesischen Partneruniversität Bejing Normal University BNU in Zhuhai und der China Academy of Arts in Hangzhou. Der chinesische Hochschul-Präsident Shan Fan ist ein weiterer Garant für langfristige und dauerhafte gute Kontakte auf verschiedenen wirtschaftlichen und künstlerischen Ebenen nach China.
Kooperationen können auf unterschiedliche Weise gestaltet werden:
  • durch die Vergabe von Praxisprojekten an Masterstudierende im Rahmen von Semesteraufgaben oder Masterarbeiten
  • Individuelle Auftragsprojekte von Unternehmen an die Brand University of Applied Science
  • Drittmittelprojekte: Gemeinsame Beantragung von Mitteln institutioneller Förderer (z.B. Bundes- oder Landesministerien, Forschungscluster, Europäische Union) durch die Professur und das beteiligte Unternehmen
  • oder als Beratung die ebenfalls die Einführung einer neuentwickelten Marken- und Kommunikationsstrategie umfassen kann.
Als Einstiegsformate bietet Professorin Limon-Calisan ebenfalls Workshops, Schulungen oder Vorträge in Unternehmen an.
Als Bespiele des Transfers sind zu nennen:
  • Erarbeitung einer Re-positionierungs-Strategie für eine ausgewählte Marke im Bereich Skin Care für Beiersdorf durch Studierende im Rahmen eines Seminars zum Thema „Consumer Insights & Psychology“.
  • Konzeptionierung einer neuen Online-Kommunikationsstrategie für Xing im Rahmen eines semesterbegleitenden studentischen Projekts.
  • Entwicklung einer Kommunikations-Strategie für American Express im Rahmen eines Seminars
  • Identifikation von Consumer Insights mittels Marktforschung und Entwicklung einer neuen Marke sowie Ausgestaltung des Marketing Mix im Bereich Skin Care für Beiersdorf durch Studierende
Weitere Informationen zu Prof. Dr. Limon-Calisan finden Sie auf der Homepage der Brand University of Applied Sciences.
Wünschen Sie ein Gespräch mit einem fachkundigen Ansprechpartner, der Ihnen eine Einschätzung geben kann, ob Professorin Limon-Calisan eine geeignete Kooperationspartnerin für Ihr Vorhaben ist? Dann wenden Sie sich gerne an das Team der IKS. Selbstverständlich steht es Ihnen auch für alle weiteren Fragen zur Zusammenarbeit zwischen Wirtschaft und Wissenschaft zur Verfügung.
Finanziert wird die IKS von der Handelskammer Hamburg und von der Freien und Hansestadt Hamburg. Projektträger sind die Handelskammer Hamburg und die Hamburg Innovation GmbH.
IKS stellt vor: Forschungspartner

Künstliche Intelligenz/ Wissenstechnologie

Herr Prof. Dr. Stefan Wermter ist Informatikprofessor und Leiter des Forschungsbereichs Knowledge Technology an der Universität Hamburg.
Dieser widmet sich der Erforschung von künstlicher Intelligenz und Wissenstechnologie für intelligente Systeme der Zukunft. Neue Forschungsansätze sind dabei von der Natur inspiriert, etwa aus der Neuro- und Kognitionsforschung oder aus der Psychologie, und benutzen hybride neuronale und symbolische Formen der Informationsverarbeitung. Die für diesen Forschungsbereich interessanten intelligenten Systeme beinhalten lernende und interaktive Wissenstechnologien, lernende multimodale neuronale Agenten mit Seh- und Sprachfertigkeiten, sowie neuro-inspirierte und ständig weiterlernende Roboterassistenten.
Zu den Forschungsinteressen von Prof. Wermter, die sich rund um das Thema "Lernende Roboterassistenten" bewegen, zählen zum Beispiel:
  • Neuronale Netzwerke und Deep Learning
  • Hybride neuronal-symbolische Architekturen
  • Maschinelles Lernen für Texte und Textkategorisierung
  • Lernen von Spracherkennung und Dialogführung 
  • Lernen der Lokalisation von Geräuschquellen
  • Lernen von Objekterkennung und Situationen
  • Helfende mobile Roboter-Assistenten
  • Umgebungsverständnis, Lokalisation und Navigation mobiler Roboter
  • Mensch-Roboter-Interaktion (z.B. eigene Entwicklung des "NICO"-Roboters)
  • Gesten- und Aktionserkennung
  • Emotionserkennung und Emotionsgenerierung
  • Sturzerkennung von Personen im Haushalt
Prof. Wermter und sein Forschungsbereich bieten unterschiedlichste Kooperationsformate an:
  • Verbundprojekte für Kooperationen mit erfahrenen Industriepartnern z.B. mit Expertise in den Bereichen Mensch-Roboter-Interaktion oder multimodaler Wissensverarbeitung in häuslicher Umgebung, auch besonders in Verbindung mit Smart-Home-Lösungen oder der Unterstützung von älteren Personen im täglichen Leben.
  • Abschlussarbeiten von Studierenden: Bachelor und Master
  • Kooperationen für Promotionsarbeiten
  • Direkte Beteiligung an Verbundprojekten (BMBF, EU, DFG, ...)
  • Studierendenprojekte
  • Individuelle Auftragsarbeiten und Förderung wissenschaftlicher Projekte
Der Forschungsbereich entwickelt insbesondere lernende Roboterassistenten als Forschungsplattformen, um verschiedene Aspekte neuartiger Wissenstechnologien unter herausfordernden realen Bedingungen zu erproben. Hinzu kommen theoretische Entwicklungen und andere Anwendungen. Zu diesem Zweck wurden bereits umfangreiche nationale und internationale Drittmittelprojekte verschiedener Größen eingeworben. Dieser Forschungsbereich ist sehr an neuen innovativen Partnerschaften, besonders im Bereich lernender kognitiver Wissenstechnologien interessiert.
Weitere Informationen finden Sie auf den Webseiten des Forschungsbereichs Wissenstechnologie.
Wünschen Sie ein Gespräch mit einem fachkundigen Ansprechpartner, der Ihnen eine Einschätzung geben kann, ob Professor Wermter und seine Arbeitsgruppe geeignete Kooperationspartner für Ihr Vorhaben sind? Dann wenden Sie sich gerne an das Team der IKS. Selbstverständlich steht es Ihnen auch für alle weiteren Fragen zur Zusammenarbeit zwischen Wirtschaft und Wissenschaft zur Verfügung.
Finanziert wird die IKS von der Handelskammer Hamburg und von der Freien und Hansestadt Hamburg. Projektträger sind die Handelskammer Hamburg und die Hamburg Innovation GmbH.
IKS stellt vor: Forschungspartner

Lufttransportsysteme

Prof. Dr. Volker Gollnick ist Professor für Lufttransportsysteme an der Technischen Universität Hamburg (TUHH) und Leiter des gleichnamigen Instituts.
Seine Forschungsinteressen sind:
  • Integrierter Luftfahrzeugentwurf
  • Lufttransportbetrieb und -prozesse
  • Avionik- und Kabinensysteme
  • Geschäftsmodelle der Luftfahrtstakeholder
  • Technische, wirtschaftliche, ökologische Systembewertung von Innovationen und Produkten
Prof. Gollnick ist an der Zusammenarbeit mit Unternehmen, auch kleinen und mittleren (KMU) sehr interessiert. Verschiedene Formen der Kooperation sind möglich:
  • Abschlussarbeiten von Studierenden: Bachelor und Master
  • Bachelor-Projekt: Drei bis fünf Studierende bearbeiten die Fragestellung eines Unternehmens
  • Forschungsauftrag
  • Beteiligung an Forschungsverbundprojekten
  • Workshops im Unternehmen/für Unternehmen
  • Nutzung der Ressourcen des DLR wie das Integrierte Design Lab (IDL)
  • Beratung und Systembewertung hinsichtlich Markfähigkeit neuer Produkte der Luftfahrt und des Transportes/Verkehr
Das Integrierte Design Lab ermöglicht die disziplinenübergreifende Zusammenarbeit bei der Bearbeitung komplexer Projekte aus Forschung und Entwicklung, zu technischen Details. Weitere Informationen finden Sie hier.
Sein Erfolg basiert auf den drei Säulen:
  1.  Kollaborationsmethodik,
  2.  technische Rechen-, Kommunikations- sowie Visualisierungsinfrastrukturen für dezentrales zeitgleiches Arbeiten (Entwerfen, Analysieren komplexer Systeme)
  3. fachliche Expertise der Wissenschaftler/innen vor Ort 
Für folgende Dienstleistungen können Sie das IDL in Anspruch nehmen:
Integrative Projektarbeit – Neue Wege für Ihre Herausforderungen
Menschen, Fachdisziplinen, Organisationseinheiten, Standorte und technische Systeme sollen zielführend und ohne Hindernisse miteinander agieren. 
Collaborative Engineering 2.0 – Vielseitigkeit für virtuelle und verteilte Teams
Ein verteiltes Projektteam ist weniger effizient als ein Team vor Ort? Das Gegenteil kann der Fall sein! Das IDL bietet alle Voraussetzungen, um die Arbeit örtlich getrennter Projektteams so dynamisch, unkompliziert und interaktiv zu gestalten, als säßen alle Beteiligten an einem Tisch oder Bildschirm. 
Bewertung und Entscheidung – Lösungen für eine zielführende, schnelle und risikominimierte Umsetzung
Die Bewertung von Handlungsoptionen oder Lösungskonzepten muss einer Vielzahl an Kriterien gerecht werden. Dies erfordert nicht nur Aufwand, Knowhow und Erfahrung sondern auch die technischen Voraussetzungen, einen umfassenden und nachvollziehbaren Entscheidungsprozess zu ermöglichen.
Auf der Homepage des Instituts für Lufttransportsysteme der TUHH  finden Sie weitere Informationen zur Person von Prof. Dr. Gollnick.
Wünschen Sie ein Gespräch mit einem fachkundigen Ansprechpartner, der Ihnen eine Einschätzung geben kann, ob Prof. Gollnick ein geeigneter Kooperationspartner für Ihr Vorhaben ist? Dann wenden Sie sich gerne an das Team der IKS. Selbstverständlich steht es Ihnen auch für alle weiteren Fragen zur Zusammenarbeit zwischen Wirtschaft und Wissenschaft zur Verfügung.
Finanziert wird die IKS von der Handelskammer Hamburg und von der Freien und Hansestadt Hamburg. Projektträger sind die Handelskammer Hamburg und die Hamburg Innovation GmbH.
www.iks-hamburg.de
IKS stellt vor: Forschungspartner

Personalwirtschaft und Arbeitsorganisation

Die Schwerpunkte der Forschung von Prof. Dr. Ringle – der im F.A.Z.-Ökonomenranking als einer der prominentesten deutschen Wirtschaftswissenschaftler geführt wird – liegen auf der Entwicklung und dem Einsatz von Datenanalyseverfahren, um theoretische Modelle in den folgenden Bereichen empirisch zu untersuchen:
 
  • Personalmanagement (z. B. Mitarbeiterzufriedenheit und -loyalität),
  • Organisation (z. B. virtuelle Organisation),
  • Strategisches Management (z. B. Kooperationen in strategischen Allianzen),
  • Marketing (z. B. Kundenzufriedenheit und -loyalität, Unternehmensreputation) und
  • Technologie- und Innovationsakzeptanz älterer Konsumenten.
Je nach Inhalt und Umfang der Fragestellung aus Ihrem Unternehmen bieten sich unterschiedliche Formen der Zusammenarbeit an. Hierbei sind auch Anfragen kleiner und mittlerer Unternehmen (KMUs) erwünscht. Möglich ist eine Kooperation im Rahmen von
  • gemeinsamen projektorientierten Veranstaltungen und Seminaren;
  • Abschlussarbeiten im Bachelor- und Masterstudium: sechs Monate bearbeiten ein bis zwei Studierende eine Aufgabenstellung mit Bezug zu Fragestellungen aus Ihrem Unternehmen;
  • individuelle Auftragsprojekte von Unternehmen;
  • gemeinsame drittmittelgeförderte Forschungs- und Entwicklungsprojekte.
Sie können auch Ihr Unternehmen im Rahmen von Gastvorträgen oder praxisorientierten Seminarthemen einbringen, wobei Themen- und Fragestellungen aus Ihrem Unternehmen den Studierenden vorgestellt und gemeinsam behandelt werden.
Die Vorlesungen und Seminare beschäftigen sich mit den Grundlagen der Betriebswirtschaft, Personalmanagement, Organisationsgestaltung, Unternehmensfinanzierung und der Enterprise-Ressourcenplanung (SAP-ERP) am Beispiel des virtuellen Unternehmens Cermedes AG. In diesen Veranstaltungen sucht Prof. Dr. Ringle regelmäßig Persönlichkeiten für Gastvorträge aus der betrieblichen Praxis.
Folgende Beispiele zeigen exemplarisch die Bandbreite der bearbeiteten Aufgabenstellungen von Kooperationsprojekten mit der Wirtschaft:
  • Untersuchung der Mitarbeiterzufriedenheit mit dem Personalmanagement eines internationalen Unternehmens mit Sitz in Hamburg
  • Bestimmung branchenspezifischer Treiber für die Kundenzufriedenheit und -loyalität im Rahmen einer Benchmarking-Studie
  • Analyse von Kundendaten zur Bestimmung des “Customer Value“
  • IP-Check Mittelstand: Empirische Studie zum Schutz des geistigen Eigentums im norddeutschen Mittelstand
Weitere Informationen zu Prof. Dr. Ringle finden Sie auf der Homepage des Instituts.
Wünschen Sie ein Gespräch mit einem fachkundigen Ansprechpartner, der Ihnen eine Einschätzung geben kann, ob Prof. Dr. Ringle ein geeigneter Kooperationspartner für Ihr Vorhaben ist? Dann wenden Sie sich gerne an das Team der IKS. Selbstverständlich steht es Ihnen auch für alle weiteren Fragen zur Zusammenarbeit zwischen Wirtschaft und Wissenschaft zur Verfügung.
Finanziert wird die IKS von der Handelskammer Hamburg und von der Freien und Hansestadt Hamburg. Projektträger sind die Handelskammer Hamburg und die Hamburg Innovation GmbH.


Angebot der Handelskammer

Amtliches Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen

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Mit der Vergaberechtsreform 2016 wurde den Industrie- und Handelskammern die Führung des Amtlichen Verzeichnisses als hoheitliche Aufgabe übertragen (vgl. § 48 Abs. 8 VgV – Vergabeverordnung). Damit wird die bisherige Präqualifizierung für Liefer-und Dienstleistungen (PQ-VOL) auf eine rechtlich verbindliche Basis gestellt. Im Gegensatz zur reinen PQ muss die Eintragung in das amtliche Verzeichnis von allen öffentlichen Auftraggebern anerkannt werden.

Was ist das Amtliche Verzeichnis?

Das Amtliche Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen (AVPQ) ist ein bundeweites, online zugängliches Register, das von den Industrie- und Handelskammern geführt wird. Das Register dient der Prüfung von Eignungsnachweisen, die Bieter bei der Bewerbung um öffentliche Aufträge vorlegen müssen. Alle öffentlichen Beschaffer können sich dort kostenfrei darüber informieren, ob ein Unternehmen geeignet ist, öffentliche Aufträge durchführen.

Wer kann in das Verzeichnis eingetragen werden?

Alle Unternehmen aus dem Liefer- und Dienstleistungsbereich sowie Freiberufler können einen Antrag stellen. Reine Bauunternehmen sind jedoch ausgeschlossen. Für Bauunternehmen gibt es ein gesondertes Register.

Welche Vorteile bietet die Eintragung?

  • Unternehmen erhalten durch die Eintragung in das amtliche Verzeichnis eine starke Rechtsstellung gegenüber den öffentlichen Beschaffern. Nur in besonderen Ausnahmefällen kann der öffentliche Auftraggeber die Eignung anzweifeln.
  • Die Eintragung spart Kosten und Zeit. Als Bieter legen sie statt vieler Einzelnachweise eine Urkunde vor, die die am häufigsten verlangten Nachweise abdeckt und ein Jahr gültig ist.
  • Eingetragene Unternehmen können sicher sein, dass sie bei einer Teilnahme an öffentlichen Aufträgen die formalen Anforderungen an ihre Eignung erfüllen und gute Angebote nicht wegen fehlerhafter Eignungsnachweise ausgeschlossen werden müssen.
  • Auftraggeber sind europaweit verpflichtet, die Zertifikate der im AVPQ gelisteten Unternehmen anzuerkennen und können sicher sein, dass bei den präqualifizierten Unternehmen keine Standardnachweise fehlen
  • Über die allgemein zugängliche Recherchefunktion im AVPQ erhalten Interessierte einen Überblick über geeignete Unternehmen.
Das AVPQ ist mit der von Auftraggebern teilweise verwendeten Einheitliche Europäische Eigenerklärung EEE verknüpft, sodass deren Bearbeitung stark erleichtert wird.

Logo für werbliche Zwecke nutzen

Eingetragene Unternehmen sind berechtigt, das Logo AVPQ zu werblichen Zwecken zu nutzen und so auch der breiteren Öffentlichkeit ihre Zertifizierung bekannt zu geben.

Wie läuft das Verfahren für Hamburger Unternehmen ab?

Die Eintragung in das amtliche Verzeichnis ist ein zweistufiges Verfahren:
Im ersten Schritt erfolgt als Vorprüfung die Präqualifizierung, die von der PQ-Nord-Servicestelle (tätig für die norddeutschen Bundesländer) durchgeführt wird. Unternehmen beantragen dabei die Präqualifizierung auf der bundesweiten Datenbank des Amtlichen Verzeichnisses. 
Eine erfolgreiche Präqualifizierung ist Voraussetzung für den Eintrag in das Amtliche Verzeichnis.
Im zweiten Schritt erfolgt - nach erfolgreicher Eintragungsprüfung - durch die Handelskammer Hamburg die Eintragung in das Amtliche Verzeichnis. Die Unternehmen erhalten von der Handelskammer ein für ein Jahr gültiges Zertifikat.
Nähere Einzelheiten zum Ablauf entnehmen Sie bitte unserem Merkblatt (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 75 KB).

Welche Kosten entstehen für Hamburger Unternehmen?

Für die Präqualifizierung: 180 Euro zzgl. MwSt. pro Jahr (im voraus an die PQ-Nord-Servicestelle zu überweisen).
Für die Eintrag in das Amtliche Verzeichnis: 60 Euro pro Jahr gemäß Ziffer 27.1 des Gebührentarifs der Handelskammer
IKS stellt vor: Forschungspartner

Software Engineering

In Hamburg gibt es viele anwendungsorientierte Forschungseinrichtungen, deren Angebot auch Sie für Ihr Unternehmen nutzen können. Doch was tun diese genau? Die IKS Hamburg stellt vor: Prof. Dr. Walid Maalej, Informatikprofessor und Leiter der Arbeitsgruppe Angewandte Softwaretechnik an der Universität Hamburg.
Herr Prof. Dr. Maalej ist Informatikprofessor und Leiter der Arbeitsgruppe Angewandte Softwaretechnik an der Universität Hamburg. Er verfügt über umfangreiche Erfahrung in der Zusammenarbeit mit Unternehmen wie beispielsweise Siemens, der vogella GmbH oder Tata Consultancy Services. Der Schwerpunkt seiner Arbeit liegt auf modernem Anforderungsmanagement und kollaborativer Softwareentwicklung, insbesondere für daten- und menschen-zentrierte Anwendung und Systeme. Ein besonderer Fokus seiner Arbeit liegt auf der Kooperation mit Unternehmen zu unterschiedlichen Schwerpunkten seiner Forschung.
Die allgemeinen Forschungsinteressen von Prof. Maalej betreffen:
  • Entwicklung von Software und deren Management
  • Al Engineering und  AlOps
  • Innovative Mobile Anwendungsentwicklung
  • Kontextsensitive Adaptive Software wie bspw. Empfehlungssysteme
  • Anforderungsanalyse (Requirements Engineering) und Nutzungsanalyse
  • Crowdsourcing bei der Entwicklung und Anwendung von Software
  • Agile Methoden insbesondere agile Dokumentation und Ticketsysteme
  • Auswirkung von Software (Entwicklung) auf die Gesellschaft
Prof. Dr. Maalej verfolgt unterschiedliche Formen der Kooperation mit Unternehmen:
  • Abschlussarbeiten von Studierenden: Bachelor- und Masterabsolventen
  • Promotionsarbeiten
  • Auftragsarbeiten
  • Teilnahme an geförderten Forschungsprojekten im Verbund
  • Studierendenprojekte
Eine besonders interessante Form der Zusammenarbeit bietet das Lern- und Innovationsprojekt M-Lab. In diesem haben Bachelor und Master-Studenten die Möglichkeit in kleinen Teams (4-6 Mitglieder) für reale Kunden aus der Industrie unter Termindruck und mit den neuesten Technologien echte, innovative Smartphone Apps zu entwickeln. Die Studierenden erleben dabei Techniken und Methoden des Software-Engineerings hautnah. Sie machen wertvolle Erfahrungen in Teamwork, Projektmanagement und in der Kommunikation mit Kunden.
M-Lab wurde bereits mehrfach und mit großem Erfolg durchgeführt, u.a. wurde es in 2015 als bestes Lehrprojekt Hamburgs ausgezeichnet. Zu den bisherigen Kooperationspartnern zählen u.a. die Stadt Hamburg (verschiedene Behörden), Großfirmen (wie GfK, Daimler, Audi, Telefonica, Volkswagen und Capgemini), zivilgesellschaftliche Organisationen (wie der Naturschutzbund oder Muskelschwund e.V.) sowie zahlreiche kleine und mittelständische Unternehmen (wie CELLULAR, Jespersen, NETVACATION, MMKH, SignedMedia etc.).
Ein Video über das M-Lab zeigt Eindrücke einer Abschluss-Veranstaltung. Die Trailer der bisherigen Projekte finden Sie auf dem MAST YouTube-Channel. Hier können Sie sich auch einen Überblick über den typischen Umfang der Apps verschaffen.
Auf der Homepage von Herrn Prof. Dr. Maalej finden Sie weitere Informationen zu seinem Arbeitsbereich und seinen Forschungsschwerpunkten.
Wünschen Sie ein Gespräch mit einem fachkundigen Ansprechpartner, der Ihnen eine Einschätzung geben kann, ob Professor Maalej ein geeigneter Kooperationspartner für Ihr Vorhaben ist? Dann wenden Sie sich gerne an das Team der IKS. Selbstverständlich stehen wir Ihnen auch für alle weiteren Fragen zur Zusammenarbeit zwischen Wirtschaft und Wissenschaft zur Verfügung.
Finanziert wird die IKS von der Handelskammer Hamburg und von der Freien und Hansestadt Hamburg. Projektträger sind die Handelskammer Hamburg und die Hamburg Innovation GmbH.
Die IKS Hamburg stellt vor: Forschungspartner

Unternehmensrechnung HSBA

Prof. Küster Simic hat seine Forschungsschwerpunkte auf folgende Bereiche gelegt:
  • Investition
  • Finanzierung
  • Kapitalmärkte
  • Controlling
  • Risikomanagement
  • Mergers & Aquisition-Prozesse
  • Unternehmensbewertung
Gefördert wurden wissenschaftliche Projekte zu Illiquiditätsprämien von Immobilien-Finanztiteln, Effizienz von ausgewählten Kapitalmärkten sowie empirische Untersuchungen zur Corporate-Governance-Struktur. Angewandte Projekte sind beispielsweise die Vor- und Nachteile der Privatisierung von Durchleitungsnetzen, Unternehmensbewertungsgutachten, Etablierung von Risikomanagement- und Controllingsystemen sowie zahlreiche Gerichtsgutachten.
An der Kooperation mit Unternehmen ist Prof. Küster Simic sehr interessiert und bietet daher unterschiedliche Formate der Zusammenarbeit an:
  • Abschlussarbeiten von Studierenden: Bachelor und Master
  • Betreuung von Promotionen zu empirischen Untersuchungen z.B. zur Kapitalmarkteffizienz und zu Illiquiditätspremien
  • Auftragsarbeiten
  • Teilnahme an geförderten Forschungsprojekten im Verbund
  • Workshops und Vorträge in Unternehmen
Folgende Themen wurden bereits beispielsweise in Abschlussarbeiten bearbeitet:
  • Risiko-Rendite-Profile von Private-Equiy-Investitionen
  • Reputation Risk Management in the Financial Sector
  • Valuation of Start-up Companies Real-Option-Valuation as a Tool for Gas Exploring Companies
  • Post-Merger-Integration: Theory and Empirical Evidence
  • Customer Value Based Management Systems
  • Valuation of Biosimilar Projects
  • Turnaround financing of German mid-market companies: An event study on the impact of private equity on companies in distress
  • Einfluss der Bekanntgabe von Ratingänderungen auf den Aktienkurs börsennotierter Unternehmen in der Eurozone
  • Analysis of Global Trends in the Automotive Sector and Synthesis of Corresponding Strategic Actions for a Mid-Size Supplier
Auf der Homepage der HSBA finden Sie weitere Informationen zur Person und Publikationen.
Wünschen Sie ein Gespräch mit einem fachkundigen Ansprechpartner, der Ihnen eine Einschätzung geben kann, ob Professor Küster Simic ein geeigneter Kooperationspartner für Ihr Vorhaben ist? Dann wenden Sie sich gerne an das Team der IKS. Selbstverständlich steht es Ihnen auch für alle weiteren Fragen zur Zusammenarbeit zwischen Wirtschaft und Wissenschaft zur Verfügung.
Finanziert wird die IKS von der Handelskammer und von der Freien und Hansestadt Hamburg. Projektträger sind die Handelskammer Hamburg und die Hamburg Innovation GmbH.
Analysepapier

Grüne Technologien

Hamburg zählt zu den grünsten und gleichzeitig wirtschaftlich erfolgreichsten Metropolen in Europa.  Wie ist die Querschnittsbranche "Grüne Technologien" in Hamburg strukturiert? In welchen Teilmärkten wird ein besonders starkes Wachstum erwartet? Lesen Sie dazu unser Analysepapier.

Grüne Technologien made in Hamburg

Hamburg zählt zu den grünsten und gleichzeitig wirtschaftlich erfolgreichsten Metropolen in Europa. Nicht zuletzt die Auszeichnung als Umwelthauptstadt Europas 2011 durch die Europäische Kommission hat diesen Ruf bestätigt.
Es gibt verschiedenste Projekte und Initiativen, die sich zum Ziel gesetzt haben, unsere Stadt nachhaltiger zu machen. Angefangen von den großen und langfristig angelegten Vorhaben wie dem Umbau unseres Energiesystems hin zu erneuerbaren Energien bis hin zu kleineren innovativen Projekten in den Bereichen Energieeffizienz, nachhaltiges Bauen, nachhaltige Mobilität oder Kreislaufwirtschaft.
Das Analysepapier der Handelskammer "Grüne Technologien - made in Hamburg" gibt Aufschluss über die Entwicklung der GreenTech-Branche und baut damit auf dem Branchenporträt von 2012 auf. Die Grundlage bildet eine Befragung aus dem Herbst 2015, an der sich 325 Unternehmen beteiligten.
Die Ergebnisse zeigen, dass die GreenTech-Branche seit 2012 deutlich gewachsen ist. Hochgerechnet stieg die Zahl der Firmen in den Bereichen Energieversorgung und -effizienz, nachhaltiges Bauen, nachhaltige Mobilität sowie Abfall-, Kreislauf- und Wasserwirtschaft um über 20 Prozent auf 2.500 Unternehmen an. Gleichzeitig wuchs die Zahl der Beschäftigten um 60 Prozent auf heute 53.000 Erwerbstätige. Zudem rechnen 73 Prozent der Umfrageteilnehmer bis 2020 mit einem Beschäftigungszuwachs.
Weitere Zahlen zur Struktur der Green-Tech-Branche sowie zahlreiche Beispielunternehmen finden Sie hier:

Exportschlager Grüne Technologien

Im deutschlandweiten Vergleich ist die Dichte an Unternehmen im GreenTech-Bereich in Hamburg besonders hoch. Die GreenTech-Branche wächst aber nicht nur in Hamburg, sondern auch deutschland- und weltweit. Durch politische Rahmenbedingungen wie das Pariser Klimaabkommen oder die Nachhaltigkeitsziele der Vereinten Nationen gewinnt die Branche außerdem an Bedeutung.  Der Bedarf an Umwelt- und Klimaschutztechniken, die umweltfreundlich und ressourcenschonend sind, sowie an Produkten wächst daher.
Der GreenTech Atlas 2018 des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit belegt dies erneut: Das globale Marktvolumen der Umwelttechnik und Ressourceneffizienz beläuft sich nach Angaben des BMUB auf 3.214 Milliarden Euro (2016). Und es wird von einem weiteren Expansionskurs ausgegangen: Für das Jahr 2025 wird das globale Marktvolumen auf 5.902 Milliarden Euro geschätzt. Deutsche Umwelt- und Energietechnologien stehen dabei für Qualität sowie hohe Standards und genießen weltweit einen guten Ruf. Mit einem Welthandelsanteil von 14 Prozent war Deutschland im Jahr 2016 ein wichtiger Exporteur von Umweltschutzgütern.

Datenbanken, Netzwerke, Fördermöglichkeiten

Für Unternehmen, die ihre Technologien und ihr Knowhow exportieren möchten oder dies bereits tun, gibt es eine Reihe von Unterstützungsangeboten und Netzwerken.
IKS stellt vor: Forschungspartner

Corporate Social Responsibility und Nachhaltiges Management

Prof. Dr. Sarah Jastram ist Inhaberin des Lehrstuhls für Internationale Wirtschaftsethik und Nachhaltigkeit an der Hamburg School of Business Administration (HSBA).
Die Forschungsschwerpunkte von Prof. Jastram liegen in den Bereichen
  • Corporate Social Responsibility (Unternehmensverantwortung)
  • Nachhaltige Wertschöpfungskette (Sustainable Supply Chain Management)
  • Governance
  • Strategisches Management
  • Stakeholder Management
Dr. Jastram hat an unterschiedlichen Lehrstühlen im In- und Ausland gearbeitet bevor sie Anfang 2015 die Stiftungsprofessur der Dr. Jürgen Meyer Stiftung an der HSBA übernahm.
Das Institut hat neben zahlreichen Projekten mit Unternehmen auch mit Organisationen wie dem Bundesverband der Deutschen Industrie (BDI), dem deutschen Netzwerk des United Nations Global Compact, der International Organization for Standardization (ISO) oder dem Deutsche Institut für Normung (DIN) zusammengearbeitet.
Frau Jastram ist sehr an der Zusammenarbeit mit Unternehmen interessiert und bietet unterschiedliche Kooperationsformate an:
  • Forschungskooperationen
  • Trainings, Workshops und Vorträge in Unternehmen
  • Kooperationsprojekte mit Studierenden im Rahmen der Lehre
  • Öffentliche Veranstaltungen und Panels
  • Publikationskooperationen
  • Moderation von Stakeholder Dialogen
Folgende Themen wurden beispielsweise bereits in Kooperationen mit Unternehmen bearbeitet:
  • Trainings zu CSR Strategien und Stakeholder Dialogen
  • Impact Assessments (Wirkungsanalysen)
  • Entwicklung von CSR Strategien
  • Vorträge zu aktuellen Trends und Anforderungen für Unternehmen im Bereich Corporate Social Responsibility
  • Supply Chain Management Projekte
  • Herleitung und Implementierung von Key Performance Indicators  
Auf der Homepage von Frau Jastram finden Sie weitere Informationen.
Wünschen Sie ein Gespräch mit einem fachkundigen Ansprechpartner, der Ihnen eine Einschätzung geben kann, ob Professor Jastram ein geeigneter Kooperationspartner für Ihr Vorhaben ist? Dann wenden Sie sich gerne an das Team der IKS. Selbstverständlich steht es Ihnen auch für alle weiteren Fragen zur Zusammenarbeit zwischen Wirtschaft und Wissenschaft zur Verfügung.
Finanziert wird die IKS von der Handelskammer Hamburg und von der Freien und Hansestadt Hamburg. Projektträger sind die Handelskammer Hamburg und die Hamburg Innovation GmbH.
IKS stellt vor: Forschungspartner

Montage, Handhabung, Industrierobotik

Die Innovations Kontakt Stelle (IKS) Hamburg hat bereits mehrere Unternehmen – nicht allein aus der Luftfahrtbranche – an Professor Thorsten Schüppstuhl, Leiter des Instituts für Flugzeug-Produktionstechnik (IFPT) der Technischen Universität Hamburg (TUHH) vermittelt. Die Erfahrungen Professor Schüppstuhls in unterschiedlichen Industriezweigen spiegeln sich im branchenübergreifenden Angebot seiner Einrichtung wider:
Die von ihm erforschten Themen wie
  • Automatisierung von Produktionsschritten in der Fertigung und Reparatur von CFK (Kohlefaserverbundstoff) -Leichtbauteilen
  • Entwicklung von ortsflexiblen und mobilen Roboterlösungen für den Einsatz in der Produktion und Wartung von Großstrukturen
  • Programmier- und Adaptionsverfahren zum effizienten Umgang mit kleinen Losgrößen und Unikaten beim automatisierten Prüfen und Bearbeiten
betreffen nicht nur den Flugzeugbau sondern auch Teilbereiche des Fahrzeug-, Windkraftanlagen- sowie Schiffbaus und die Medizintechnik.
Professor Schüppstuhl und sein Team sehen sich als Entwicklungspartner von Unternehmen jeglicher Größenordnung. Sie unterstützen sowohl durch anwendungs- als auch grundlagenorientiere Forschung, die an die speziellen Erfordernisse des einzelnen Unternehmens angepasst ist. Das Institut bietet hierfür modernste Ausstattung in Form von sechs Industrierobotern der drei führenden Hersteller mit Handhabungsgewichten von 5 bis 300kg, verschiedene Applikationstechnologien aus dem Bereich Bearbeiten und Prüfen, Messtechnik von der mehrdimensionalen Kraftmessung bis hin zu Tracking- und Digitalisiersystemen sowie eine umfangreiche Softwareausstattung aus den Feldern Offline-Programmierung, Simulation und Konstruktion.
Das Technikum und die Labore des Instituts umfassen 530qm und sind an der Denickestraße an der TUHH in Harburg untergebracht. Ausstattung und Know-how aus dem Bereich der robotergestützten Automatisierung ermöglichen die Durchführung von kleineren Entwicklungs-Auftragsarbeiten z.B. in Form von Studien und Machbarkeitsuntersuchungen bis hin zur Abwicklung von Forschungs- und Entwicklungs-Leistungen im Rahmen von öffentlich geförderten Großprojekten.
Neben der Forschung und Entwicklung gehört auch die Ausbildung zum Angebote des IFPT für Unternehmen.
Weitere Informationen zum Institut von Professor Schüppstuhl finden Sie hier.
Wünschen Sie ein Gespräch mit einem fachkundigen Ansprechpartner, der Ihnen eine Einschätzung geben kann, ob das Institut für Flugzeug-Produktionstechnik ein geeigneter Kooperationspartner für Ihr Vorhaben ist? Dann wenden Sie sich gerne an das Team der IKS. Selbstverständlich steht es Ihnen auch für alle weiteren Fragen zur Zusammenarbeit zwischen Wirtschaft und Wissenschaft zur Verfügung.
Finanziert wird die IKS von der Handelskammer Hamburg sowie der Freien und Hansestadt Hamburg. Projektträger sind die Handelskammer Hamburg und die Hamburg Innovation GmbH.
IKS stellt vor: Forschungspartner

Optimierung und Simulation

Dr. Hartmann ist Professor für Operations Research und Logistik am Department Technology & Markekts an der Hamburg School of Business Administration (HSBA).
Seine Forschungsschwerpunkte liegen im Bereich des Operations Research. Hierunter werden Verfahren verstanden, die Entscheidungsprozesse unterstützen. Prof. Hartmann forscht zu Optimierungsverfahren und Simulation, die insbesondere in der Logistik, aber auch in anderen betriebswirtschaftlichen Bereichen Anwendung finden. Das Handelsblatt zählt ihn zu den 10% forschungsstärksten BWL-Professoren im deutschsprachigen Raum.
An einer Zusammenarbeit mit der Wirtschaft ist Prof. Hartmann sehr interessiert und hat bereits Kooperationen durchgeführt, z.B. Entwicklung eines Tools zur Optimierung von Produktlinien für ein Marktforschungsinstitut. Auch in seiner Tätigkeit als Berater hat er verschiedene Praxisprojekte durchgeführt, z.B. die Konzeption, Optimierung und Simulation von Prozessen bei einem Container-Terminal und die Simulation von Kommissionierprozessen bei einem Lagerdienstleister.
Prof. Hartmann bietet Unternehmen unterschiedliche Kooperationsmöglichkeiten an:
  • Abschlussarbeiten von Studierenden: Bachelor und Master
  • Auftragsarbeiten
  • Teilnahme an geförderten Forschungsprojekten im Verbund
  • Workshops und Vorträge in Unternehmen
Auf der Homepage von Herrn Hartmann finden Sie weitere Informationen.
Wünschen Sie ein Gespräch mit einem fachkundigen Ansprechpartner, der Ihnen eine Einschätzung geben kann, ob Professor Hartmann ein geeigneter Kooperationspartner für Ihr Vorhaben ist? Dann wenden Sie sich gerne an das Team der IKS. Selbstverständlich steht es Ihnen auch für alle weiteren Fragen zur Zusammenarbeit zwischen Wirtschaft und Wissenschaft zur Verfügung.
Finanziert wird die IKS von der Handelskammer Hamburg und von der Freien und Hansestadt Hamburg. Projektträger sind die Handelskammer Hamburg und die Hamburg Innovation GmbH.


IKS stellt vor: Forschungspartner

Polymere Material- und Kompositherstellung

Dr. Luinstra ist Professor für Makromolekulare Chemie an der Universität Hamburg und stellvertretender Direktor des Instituts für Technische und Makromolekulare Chemie der Hochschule.
Seine Forschungsschwerpunkte liegen auf der katalytischen Polymerisation von industriell verfügbaren Monomeren wie z.B. Ethylen, Propylen, Butadien, Propylenoxid oder Lactonen, Polymerfunktionalisierung und Compositherstellung, sowie der Pyrolyse von Plastikmüll zu verwertbaren Stoffströmen bzw. Produktspektrumanalyse.
Aufgrund seiner langjährigen Tätigkeit in der Polymerentwicklung bei BASF SE in Ludwigshafen ist die Arbeitsgruppe von Herr Prof. Luinstra insbesondere auf die Zusammenarbeit mit Unternehmen ausgerichtet, da hiermit essentielle Ausbildungsziele des Lehrstuhls im der Sinne der Verknüpfung von Wissenschafts- und Wirtschaftskultur einhergehen.
Seine Forschungsschwerpunkte setzte er bereits in unterschiedlichen
Projekten mit der Wirtschaft um, so zum Beispiel:
  • CO2 als Polymer-Baustein (BASF SE, Siemens, TU München; BMBF-gefördert)
  • Neue elektrische Materialien (ABB)
  • Materialentwicklung im Automobilbereich (z.B. mit VW, Honda)
  • Analyse der Pyrolyseöle von typischen DSD-Strömen (Sabic)
  • Diverse aktuelle Projekte im Hamburger Umfeld (Kompositherstellung, Polymersynthese, analytische Fragestellungen)
Prof. Luinstra verfolgt unterschiedliche Formen der Kooperation mit Unternehmen:
  • Abschlussarbeiten von Studierenden: Bachelor und Master
  • Promotionsarbeiten
  • Auftragsarbeiten
  • Teilnahme an geförderten Forschungsprojekten im Verbund
  • Studierendenprojekte
  • Nutzung der Laborausstattung und Instrumente usw.
Für die Kooperationen steht Prof. Luinstra u.a. folgende Laborausstattung zur Verfügung:
  • Polymerisations(druck)reaktoren von 300 mL bis 10 L (und 100 bar) integrierte Dosiersysteme für Gase und Flüssigkeiten, Reaktionsverfolgung mittels IR-Sonde, Druck und Temperaturfühler
  • Verarbeitungshilfen für Thermoplasten: Ein- (50 kg/h) und Zweischneckenextruder, Kneter (200 mL), Folienblasvorkehrung, Folienextrusion, Heizpresse, Kleine Spritzgußmaschinen (HAAKE Mini Jet II, Babyplast Christmann; Werkzeuge für kleine Prüfkörper), 3-D Filamentdrucker (50*50*70 cm), diverse Häcksel- und Mahlwerke
  • Gelpermeationschromatographen (GPC in verschiedensten Lösemittel , HT-GPC, verschiedensten Detektoren darunter RI, UV, und Lichtstreudetektor, Viskodetektor)
  • Streckbank für Typ 5A Zugdehnung mit Videoauswertung, Schlagpendel
  • Härtebestimmung nach Shore A und D.
  • Rheometer und Viskosimeter (LAUDA 015T, MGW LAUDA)
  • DSC, DMA, TGA Instrumente
  • Miniplant für Pyrolyse
  • Speedmixer (DAC 400 FV)
  • Gefriertrockner
  • Gaschromatographen (Aligent 7890B für GC/GC/MSD Analytik, HP 6890 GS/MSD und weitere )
Auf der Homepage von Herrn Luinstra finden Sie weitere Informationen.
Wünschen Sie ein Gespräch mit einem fachkundigen Ansprechpartner, der Ihnen eine Einschätzung geben kann, ob Professor Luinstra ein geeigneter Kooperationspartner für Ihr Vorhaben ist? Dann wenden Sie sich gerne an das Team der IKS. Selbstverständlich steht es Ihnen auch für alle weiteren Fragen zur Zusammenarbeit zwischen Wirtschaft und Wissenschaft zur Verfügung.
Finanziert wird die IKS von der Handelskammer Hamburg und von der Freien und Hansestadt Hamburg. Projektträger sind die Handelskammer Hamburg und die Hamburg Innovation GmbH.
IKS stellt vor: Forschungspartner

Simulation, virtuelle Realität & Serious Games

Dr. Tolg hat eine Professur für Informatik und Mathematik an der Fakultät Life Sciences der Hochschule für Angewandte Wissenschaften Hamburg (HAW) inne. Seine Forschungsinteressen sind
  • virtuelle Realität in Lehre und Ausbildung
  • Visualisierung medizinischer Daten &
  • Bild- und Texterkennung
In dem von ihm geleiteten SIMLab (Simulationslabor) können in einer sog. 3-D-Cave an drei Wänden des Raumes durch einen Computer generierte Simulationen erlebt werden. Derzeit wird die CAVE für medizinische Notfallsimulationen genutzt. Es sind jedoch weitere Anwendungsgebiete, wie z.B. die Simulation von Fertigungsanlagen oder Bauprojekten  denkbar.
Prof. Tolg ist an der Zusammenarbeit mit Unternehmen sehr interessiert und verfolgt unterschiedliche Formen der Kooperation:
  • Abschlussarbeiten von Studierenden: Bachelor und Master
  • Studierendenprojekte:
  • Bachelor-Projekt: Drei bis fünf Studierende bearbeiten die Fragestellung eines Unternehmens
  • Nutzung der Hochschulressourcen wie das SIMLab
  • Forschungsauftrag
  • Beteiligung an Forschungsverbundprojekten
  • Workshops im Unternehmen/für Unternehmen
Es gab bereits mehrere Kooperationen mit Firmen im Rahmen von Bachelor- und Masterarbeiten, die jedoch alle einer Vertraulichkeitsklausel unterliegen.
Aktuell ist Prof. Dr. Tolg an drei Forschungsprojekten beteiligt:
Mithilfe der im Projekt Virtuelles Hospital entwickelten Lern- und Prüfungssoftware werden Menschen darauf vorbereitet, in Gefahrensituationen schneller reagieren zu können. Das Programm ermöglicht die Untersuchung von Patienten in verschiedenen virtuellen Szenarien. Diese Form des Serious Games wird in einer Kooperation mit dem Alfried Krupp Krankenhaus Essen und der Medizinischen Fakultät der Universität Duisburg-Essen erarbeitet.
In dem Projekt zur Entwicklung von Automatisierten Analyseverfahren zur Identifizierung und Bewertung von nicht verkehrsfähigen Produkten des Virtuellen Lebensmittelmarktes wird im Auftrag der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung eine Software entwickelt, mit deren Hilfe nicht-konforme Lebensmittel und Händlerinformationen automatisch ermittelt werden sollen. Hierdurch wird ein Beitrag zur Steigerung des gesundheitlichen Verbraucherschutzes und der Lebensmittelsicherheit im Online-Lebensmittelhandel geleistet.
Das EU-geförderte Projekt Healthy Ageing Supported by Internet and Community (HASIC) beschäftigt sich mit der Möglichkeit Menschen ab 65 durch eine internetbasierte Plattform bei einem gesunden Lebenswandel zu unterstützen. Dies beinhaltet gesunde Ernährung, ausreichend Bewegung, einen mäßigen Alkoholkonsum und soziale Teilhabe. Neben der individuellen Unterstützung, verfolgt HASIC auch das Ziel, durch Vernetzung der regionalen Anbieter und durch Erstellung von Handlungsempfehlungen für kommunale Angebote, die Qualität und Effizienz der Leistungen für ältere Menschen zu verbessern.
Auf der Homepage von Prof. Dr. Tolg finden Sie weitere Informationen zu seiner Person und aktuellen Projekten.
Wünschen Sie ein Gespräch mit einem fachkundigen Ansprechpartner, der Ihnen eine Einschätzung geben kann, ob Professor Dr. Tolg ein geeigneter Kooperationspartner für Ihr Vorhaben ist? Dann wenden Sie sich gerne an das Team der IKS. Selbstverständlich steht es Ihnen auch für alle weiteren Fragen zur Zusammenarbeit zwischen Wirtschaft und Wissenschaft zur Verfügung.
Finanziert wird die IKS von der Handelskammer Hamburg und von der Freien und Hansestadt Hamburg. Projektträger sind die Handelskammer Hamburg und die Hamburg Innovation GmbH.
IKS stellt vor: Forschungspartner

Maritime Logistik

Prof. Dr.-Ing. Carlos Jahn ist in Personalunion Leiter des Instituts für Maritime Logistik an der Technischen Universität Hamburg und Leiter des 2010 in Hamburg gegründeten Fraunhofer-Centers für Maritime Logistik und Dienstleistungen (CML).
Das Fraunhofer CML entwickelt innovative Lösungen für den maritimen Sektor und die maritime Supply Chain. Dabei unterstützen rund 50 Forscherinnen und Forscher Unternehmen und Einrichtungen aus Schifffahrt, Schiffbau, Hafenwirtschaft und Logistik bei der Initiierung und Umsetzung zukunftsorientierter Technologien und Prozesse.
Forschungsfelder des CML sind die Maritime Logistik, der Hafen, die Schifffahrt und Autonome Maritime Systeme.
Folgende Kooperationsformen werden Unternehmen angeboten:
  • Erarbeitung kundenspezifischer Lösungen, bspw. in den Bereichen Digitalisierung und Prozessautomatisierung, Dienstleistungskonzepte sowie KI-gestützte Datenauswertung sowie autonome maritime Systeme und nachhaltige Schifffahrt.
  • Testumgebungen für innovative Entwicklungen: Simulationslabore, Modellumsetzung (bspw. 3D-Druck), Testungen im Realbetrieb
  • Durchführung von Studien, Entwicklungen von Strategien und Konzepten
  • Beteiligung an nationalen und internationalen Forschungsprojekten
  • Individuelle Expertengespräche, Vorträge und Workshops
  • Bachelor- und Masterarbeiten: In drei bis sechs Monaten bearbeitet ein Studierender eine Aufgabenstellung aus Ihrem Unternehmen in Zusammenarbeit mit dem Institut für Maritime Logistik.
Folgende wissenschaftliche Arbeiten, Forschungsinfrastrukturen und Projekte werden von Prof. Jahn betreut:
  • Die Schriftenreihe „Innovationen für die maritime Wirtschaft“ umfasst mittlerweile 9 Bände und spiegelt aktuelle Recherchen und Entwicklungen zu relevanten Aspekten der maritimen Wirtschaft wider.
Mitte 2022 bezieht das Fraunhofer CML seinen Forschungsneubau am Harburger Lotsekanal. Die neuen Räumlichkeiten, neben modernen Büros auch Werkstätten, Labore und ein Ponton direkt am Kai, ermöglichen eine Vielzahl neuer Forschungseinrichtungen. Beispielhaft seien hier folgende genannt:
  • Das CML hat eine modulare Test­plattform - das autonome Forschungsboot SeaLion - entwickelt. Als Trägersystem für Unterwasserroboter und Flugdrohnen ist es mit moderner Sensorik wie Echolot und LI­DAR ausgestattet. Die Kombination mit einem Tauchroboter erlaubt Untersuchungen von Flussbetten, Schiffsrümpfen oder Kaimauern.
  • Das Hafenmodell des CML dient der Simulierung von Verkehrsflüssen auf Terminals, darunter auch Lösungen wie automatisierte Ein- und Auslagervorgänge.
  • Das CML ist mit seinen Schiffssimulatoren in das von ihm betriebene Europäische Maritime Simulatornetzwerk EMSN eingebunden. In diesem Netzwerk werden regelmäßig virtuelle Manöver mit internationalen Partnern durchgeführt, die als Testumgebung bspw. für innovative Kommunikationslösungen dienen.
Am CML werden eine Vielzahl von Projekten durchgeführt. Beispielhaft für den Bereich der maritimen Logistik steht die Machbarkeitsstudie einer (autonom operierenden) Water Cargo Barge auf den Hamburger innerstädtischen Gewässern, um das LKW-Verkehrsaufkommen zu entlasten.
Für die Schifffahrt entwickelt das CML die Software SCEDAS, bspw. für die optimierte Crewplanung auf Schiffen, die den geltenden Anforderungen der Gesetzgeber entspricht und dabei den sicheren Betrieb gewährleistet.
Die Digitalisierung nautischer Manöver voranzubringen war Ziel des Projekts FernSAMS, in dem die Fernsteuerung von Hafenschleppern mit Unterstützung von Virtual Reality umgesetzt wurde.
Weitere Informationen zu Herrn Prof. Jahn finden Sie auf der Homepage der Technischen Universität Hamburg bzw. des Fraunhofer-Centers für Maritime Logistik und Dienstleistungen (CML).
Wünschen Sie ein Gespräch mit einem fachkundigen Ansprechpartner, der Ihnen eine Einschätzung geben kann, ob Professor Jahn ein geeigneter Kooperationspartner für Ihr Vorhaben ist? Dann wenden Sie sich gerne an das Team der IKS. Selbstverständlich steht es Ihnen auch für alle weiteren Fragen zur Zusammenarbeit zwischen Wirtschaft und Wissenschaft zur Verfügung.
Finanziert wird die IKS von der Handelskammer Hamburg und von der Freien und Hansestadt Hamburg. Projektträger sind die Handelskammer Hamburg und die Hamburg Innovation GmbH.
Hamburger Energiemarkt

Rückkauf der Energienetze

Im September 2013 hat die Hamburger Bevölkerung in einem Volksentscheid mehrheitlich dafür gestimmt, dass die Hamburger Strom-, Fernwärme- und Gasleitungsnetze wieder vollständig von der öffentlichen Hand übernommen werden. Der Volksentscheid wird zurzeit Schritt für Schritt umgesetzt.
Die Stromnetz Hamburg GmbH gewährleistet die Stromversorgung in der Hansestadt und befindet sich nach dem Volksentscheid zum Rückkauf der Energienetze wieder seit 2014 vollständig in städtischer Hand. Die Stadt hat Anfang 2018 zudem das Gasnetz vollständig von der HanseWerk AG zurückgekauft. Der Rückkauf des größten Fernwärmesystems soll 2019 erfolgen. Im Zusammenhang mit dem Thema Fernwärme ist zurzeit vor allem die Ersatzlösung für das Kraftwerk in Wedel in der Diskussion.
Zur Umsetzung des Volksentscheides wurde der Energienetzbeirat eingerichtet, der die Hamburger Politik und die Energienetzgesellschaften beraten soll. Unsere Handelskammer nominiert drei Personen für den Beirat. Der Beirat besteht insgesamt aus 20 Mitgliedern aus Umwelt-, Wirtschafts-  und Verbraucherverbänden, Gewerkschaften, Hamburger Hochschulen und Bürgerschaftsfraktionen und ist bei der Behörde für Umwelt und Energie angesiedelt. Die erste Sitzung fand im April 2016 statt.
Innovationstouren

„Forschung erforschen!" in der Metropolregion Hamburg

Kommen Sie mit auf Tour! 

Lernen Sie die faszinierende Welt der Forschung in Norddeutschland kennen! "Forschung erforschen!“, die Innovationstour der IHKs der Metropolregion Hamburg, bietet seit 2007 die Gelegenheit dazu. Expertinnen und Experten führender Forschungseinrichtungen aus der Region stellen exklusiv ihre Forschungsfelder und Projekte mit der Wirtschaft vor. Spannend und praxisnah.
Seien auch Sie dabei! Nutzen Sie die Möglichkeit, für Ihr Unternehmen wichtige wirtschaftsnahe Forschungseinrichtungen kennenzulernen. Knüpfen Sie Kontakte für zukünftige gemeinsame Projekte.
Informationen zu aktuellen Tourstopps erhalten Sie unter www.forschungerforschen.de. Über die Touren der vergangenen Jahre informieren die jeweiligen Flyer, die ebenfalls zum Download bereit stehen. 

Broschüre Best of Science

Aufgrund des nachhaltigen Erfolgs dieser Veranstaltungsreihe präsentieren die Partner und Partnerinnen in der Broschüre “Best of Science – Wo Wirtschaft und Wissenschaft erfolgreich kooperieren" die besuchten wissenschaftlichen Einrichtungen der vergangenen Jahre und ihre Portfolios.
Schutzrechte

Studie zur weltweiten Produktpiraterie

79 Prozent der Unternehmen werden mehrmals im Jahr Opfer von Produktfälschungen. Dabei stehen hinter der zunehmend professionell agierenden Fälscherindustrie oftmals kriminelle Strukturen. Kaum ein Produkt ist noch vor Fälschung sicher - insgesamt dürfte sich der Schaden für die deutsche Industrie jährlich auf rund 50 Milliarden Euro belaufen.
Das Bedrohungspotenzial für die Unternehmen ist hoch: 42 Prozent der Unternehmen rechnen mit einer wachsenden Bedrohung, weitere 46 Prozent erwarten, dass das Risiko von Produktfälschungen in den kommenden drei Jahren auf konstant hohem Niveau bleibt. Die Produktpiraten haben sich den Bedingungen der Globalisierung angepasst und agieren als erfolgreiche Schattenwirtschaft. Die Mehrzahl der Unternehmen versucht vorrangig, mit rechtlichen Mitteln gegen Fälscher vorzugehen.
Gleichzeitig sind Produktfälschungen für Verbraucher leicht zugänglich: 65 Prozent der befragten Verbraucher haben bereits Plagiate gekauft - 30 Prozent sogar wissentlich. Beim schnellen, günstigen und anonymen Kauf hilft immer öfter das Internet. 63 Prozent der Unternehmen geben an, dass Fälschungen ihrer Produkte auf diesem Weg vertrieben werden.
Das sind Ergebnisse einer Studie der Prüfungs- und Beratungsgesellschaft Ernst & Young und des Aktionskreises gegen Produkt- und Markenpiraterie (APM), für die 3.100 Verbraucher in Deutschland sowie 24 ausgewählte Unternehmen befragt wurden.
Alles wird gefälscht – bis hin zu Industrieanlagen
Handtaschen und Uhren von fliegenden Händlern sind ein Klassiker der Fälscherindustrie. "Die Fälschungsquote von Verbrauchsgütern wie Körperpflegeprodukte oder Kinderspielzeug war schon immer sehr hoch", sagt Heißner. Das Spektrum der Plagiate hat sich aber deutlich erweitert: "Es gibt kaum noch ein Produkt, das vor Fälschungen sicher ist." Längst werden auch Elektroartikel oder Medikamente gefälscht. "Der Verbraucher ist hier besonders gefährdet", ergänzt Rüdiger Stihl, Vorstandsvorsitzender des APM. "Gefälschte Elektrogeräte genügen nicht den Sicherheitsstandards und Medikamente mit fehlenden oder gar giftigen Wirkstoffen sind eine ernsthafte Gefahr für Leib und Leben." Auch Maschinen und sogar ganze Industrieanlagen werden nachgebaut.
Zukünftig dürften die Unternehmen immer häufiger mit Fälschungen ihrer Produkte konfrontiert werden: 42 Prozent der befragten Manager rechnen mit einer Zunahme der Fälschungen innerhalb der nächsten drei Jahre, nur 4 Prozent mit einem Rückgang. Für die Unternehmen besonders heikel: Die Fälschungen betreffen auch Einzelteile, die über Zulieferer in die Fertigung eingeschleust werden. Diese werden noch seltener entdeckt als komplette Produktplagiate. "Produktfälschungen untergraben das Fundament unserer Wirtschaft", befürchtet Stihl. "Innovationen machen Deutschland gegenüber den Billiglohnländern konkurrenzfähig. Die Fälschungen gefährden diesen Know-how-Vorsprung und damit Tausende Arbeitsplätze in Deutschland."
Quelle: Ernst & Young
Umweltpolitik

Luftreinhaltung in Hamburg

Der Senat der Freien und Hansestadt Hamburg hat im Juni 2017 die zweite Fortschreibung des Luftreinhalteplans beschlossen. Hierzu haben wir Stellung genommen.

Stellungnahme zum Luftreinhalteplan

Senat der Freien und Hansestadt Hamburg hat Anfang Mai 2017 einen Entwurf für die zweite Fortschreibung des Luftreinhalteplans aus dem Jahr 2004 vorgelegt. Wegen der anhaltenden Grenzwertüberschreitung für Stickstoffdioxid-Immissionen an den vier Hamburger Verkehrsmessstellen haben die EU und das Hamburger Verwaltungsgericht die Stadt Hamburg verpflichtet, „den derzeit gültigen Luftreinhalteplan so zu ändern, dass dieser die erforderlichen Maßnahmen zur schnellstmöglichen Einhaltung“ des Grenzwertes enthält.
Die Planung hat dabei laut Gericht unter Berücksichtigung der verschiedenen betroffenen öffentlichen und privaten Interessen so zu geschehen, dass das Ziel der Luftreinhaltung zu einem Ausgleich mit jenen Interessen zu bringen ist.
Der Luftreinhalteplan enthält daher zehn gesamtstädtische Maßnahmenpakete sowie zusätzlich lokale Einzelmaßnahmen für weitere Straßenabschnitte, für die trotzdem in 2020 gemäß Modellrechnung immer noch eine Grenzwertüberschreitung zu erwarten ist. Auf Basis der insgesamt 178 bei der Behörde für Umwelt und Energie abgegebenen Stellungnahmen ist der Entwurf angepasst und am 30. Juni 2017 fristgerecht beschlossen worden. Die zweite Fortschreibung des Luftreinhalteplans sowie weitere Informationen finden Sie hier.
Unsere Stellungnahme zu dem vorgelegten Entwurf ist in einem breit angelegten Prozess mit Haupt- und Ehrenamt erarbeitet worden. Wir haben den Luftreinhalteplan grundsätzlich begrüßt, aber an einigen Stellen Nachbesserungen gefordert. Die detaillierte Bewertung des Luftreinhalteplans ist unserer Stellungnahme (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 164 KB) zu entnehmen, die am 1. Juni von unserem Plenum beschlossen wurde.

Faktenpapier Saubere Luft bis 2020

Nicht nur in Hamburg, sondern in insgesamt 70 deutschen Städten wurden im Jahr 2017 die Grenzwerte für Stickstoffdioxid (NO2) überschritten. Aufgrund der Klagen von Umweltverbänden drohen hier Fahrverbote. Sie würden Millionen Dieselfahrzeugen in Deutschland die Fahrt in Städten verwehren. Um dies zu vermeiden, suchen Bund, Länder und Kommunen derzeit nach Lösungen, die Luftqualitätsstandards ohne Verkehrsbeschränkungen einzuhalten.
Die IHK-Organisation zeigt dazu in dem „Faktenpapier Saubere Luft bis 2020 (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 1057 KB)“ Lösungsmöglichkeiten auf, wie mit einer nachhaltigen Verbesserung von Verkehr und Mobilität in Städten Fahrverbote vermieden werden können. In dem Faktenpapier werden den Städten jeweils individuelle Maßnahmenbündel empfohlen, die auf die Bedingungen vor Ort abgestimmt sind.
Durch Verkehrsverstetigung, Nachrüstung oder Erneuerung öffentlicher Fahrzeugflotten, einem nachhaltigen Wirtschaftsverkehr, innovative Innenstadtlogistik-Konzepte, Investitionen in den Umweltverbund sowie die Umleitung von Verkehrsanteilen können sie die Grenzwerte bis zum Jahr 2020 erreichen.
Schutzrechte

Plagiarius-Wettbewerb - Original oder Fälschung?

Seit 1977 wird der Plagiarius-Wettbewerb jährlich ausgeschrieben. Unternehmen, Designer und Erfinder sind aufgefordert, ihre Originalprodukte sowie vermeintliche Nachahmungen einzureichen und den Plagiator - sei er Hersteller oder Händler - als Preisträger des Negativpreises (schwarzer Zwerg mit goldener Nase) vorzuschlagen.
In Ergänzung zur juristischen Verfolgung hat sich die Teilnahme am Wettbewerb für viele Originalhersteller als sehr erfolgreich erwiesen: Die Angst vor öffentlicher Blamage hat schon so manchen Plagiator dazu gebracht, zum Beispiel eine Unterlassungserklärung zu unterschreiben oder seine Lieferanten preiszugeben.
Die Preisverleihung erfolgt jährlich auf der Messe “Ambiente“ in Frankfurt am Main im Rahmen einer Sonderpräsentation / Pressekonferenz und Ausstellung. Auf dieser großen Konsumgütermesse werden alle eingereichten Originale und Plagiate an prominenter Stelle gezeigt. Anschließend werden die Preisträger-Objekte u.a. im Museum Plagiarius in Solingen sowie bei weltweiten Wanderausstellungen einem breiten Publikum präsentiert.
Bei Fragen zur Anmeldung eines eingetragenen Designs, bei entsprechenden Musterrecherchen oder zum Plagiatschutz hilft das Innovations- und Patent-Centrum (IPC) der Handelskammer Hamburg gerne weiter. Das IPC berät bei praktischen Fragestellungen zur Fälschungsverhinderung oder zur Anwendung von Schutzrechten im Innovationsprozess. Sie erreichen das IPC unter der Rufnummer 040 361 38-376.
Benchmarkportfolio

Patentbenchmarkanalyse

Die Entwicklung eines Unternehmens ist über eine quantitative Betrachtung der Patentaktivität darstellbar. Die Darstellung kann man realisieren indem man die quantitative Entwicklung der publizierten Erfindungen eines Unternehmens erfasst und beispielsweise die publizierten Erfindungen zweier aufeinanderfolgender Zeiträume vergleicht. Somit erhält man aber keine Aussage über die Qualität der Erfindungen.
Daher ist es sinnvoll, neben der rein quantitativen Betrachtung über die Patentaktivität, auch noch die Patentqualität mit einfließen zu lassen (vgl. Prof. Ernst WHU Vallendar; Patentportfolio-Bewertung). Dabei wird eine größenbereinigte Patentaktivität betrachtet, wobei die Anzahl der Erfindungen zum Beispiel auf die Anzahl der Beschäftigten in dem betrachteten Unternehmen; die Anzahl der Beschäftigten in einer bestimmten Einheit, die Größe des F&E-Budgets etc. bezogen werden.
Folgende Vorteile lassen sich mit der Patentbenchmarkanalyse erzielen:
  • die technologische Position des eigenen Unternehmens im Vergleich mit Wettbewerbern im Hinblick auf Patentaktivität und –qualität abzubilden.
  • Darstellung für das gesamte Unternehmen aber auch für einzelne Technologiefelder möglich
  • Veränderungen im Benchmarkportfolio im Zeitablauf lassen Strategien des Wettbewerbs erkennen
Zur Realisierung / Darstellung des Benchmarkportfolios ist lediglich die Ermittlung einiger Kennzahlen des eigenen Unternehmens sowie der wichtigsten Wettbewerber notwendig. Zu den Kennzahlen gehören die
  • Gesamtanzahl der Patentanmeldungen
  • größenbereinigte Patentaktivität
  • Erteilungsquote
  • Gültigkeitsquote
  • Zitierquote
  • Auslandsquote
Die Ergebnisse der Patentbenchmarkanalyse werden in einem Diagramm dargestellt und spiegeln die Position des eigenen Unternehmens zu seinem Wettbewerbern hinsichtlich Patentaktivität und Patentqualität wieder.
Mit unseren Erfahrungen und vorhandenen Datenbanken ist das Innovations- und Patent-Centrum (IPC) der Handelskammer Hamburg in der Lage, entsprechende Auswertungen zu erstellen. Sprechen Sie mit uns über die Fragestellungen bzw. Zielsetzungen die Sie haben. Wir bieten Ihnen eine umfassende Beratung zu den Möglichkeiten und erstellen Ihnen dann ein verbindliches Angebot.
Sie erreichen uns von Montag bis Freitag von 9 bis 14 Uhr im Raum 47 in der Handelskammer Hamburg oder telefonisch unter 040 361 38-376.
Innovation & Umwelt

Umweltschutz

Informationen zu weiteren Themen wie Betriebsbeauftragte, Richtlinien und Energiesteuer- und Stromsteuererstattungen des betrieblichen Umweltschutz' finden Sie hier.

UVP-Portal der Länder online

Die im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung von Zulassungsverfahren auszulegenden Unterlagen der Umweltverträglichkeitsprüfung werden zukünftig zentral im UVP-Verbundportal der Länder veröffentlicht. Für Verfahren mit Zuständigkeit von Bundesbehörden wird voraussichtlich ein separates Portal eingerichtet.  
Das am 28. Juli in Kraft getretene Gesetz zur Modernisierung der Umweltverträglichkeitsprüfung schreibt in § 20 eine Veröffentlichung der auszulegenden Unterlagen in einem zentralen Internetportal der Länder vor. In diesem UVP-Portal werden Verfahrensstand, Auslegungs- und Erörterungstermine, eingestellte Unterlagen, Berichte und Empfehlungen sowie die anschließende Entscheidung bekanntgegeben. Ein zentrales Internetportal des Bundes, das entsprechende Informationen für Verfahren mit Zuständigkeit von Bundesbehörden bekannt gibt, ist noch nicht online.
Das UVP-Portal ist unter folgendem Link einsehbar: uvp-verbund.de

Betriebsbeauftragte für Umwelt-, Arbeits- und Gesundheitsschutz

Vor allem die drei großen Umweltgesetze - das Bundes-Immissionsschutzgesetz, das Wasserhaushaltsgesetz und das Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz - haben die Stellung der Betriebsbeauftragten für Umweltfragen ausgestaltet. Sie unterstützen und beraten den Unternehmer in Fragen des betrieblichen Umweltschutzes. Aber auch andere gesetzliche Vorschriften fordern beauftragte Personen. Beauftragte bleiben innerbetriebliche Institution ohne öffentlich-rechtliche Pflichtenstellung gegenüber Aufsichtsbehörden. Trotzdem müssen sie mit den zuständigen Aufsichtsbehörden oft eng zusammenarbeiten, um die gesetzlich vorgeschriebenen Aufgaben angemessen zu erfüllen.
Betriebe müssen je nach Tätigkeit verschiedene Beauftragte benennen. Wer welche Beauftragte benennen muss ist in den jeweiligen Rechtsgebieten festgelegt. Das Bayerische Landesamt für Umwelt hat eine Übersicht zusammengestellt, die die wichtigsten Informationen zu den verschiedenen Beauftragten enthält und folgende Fragen beantwortet:
  • Welche Beauftragten gibt es?
  • Wo ist die Benennung von Beauftragten geregelt?
  • Wer muss welche Beauftragten benennen?
  • Welche Aufgaben hat der Beauftragte?
  • Welche Qualifikation muss der Beauftragte besitzen?
Die Übersicht enthält Informationen zu folgenden Beauftragten:
  • Abfallbeauftragte
  • Immissionsschutzbeauftragte
  • Gewässerschutzbeauftragte
  • Gefahrgutbeauftragte
  • Störfallbeauftragte
  • Strahlenschutzbeauftragte
  • Umweltmanagementbeauftragte
  • wichtigste Beauftragte für Arbeitsschutz und Arbeitssicherheit
Die Übersicht kann unter www.izu.bayern.de unter "Weitere Themen" und "Fachwissen" heruntergeladen werden.

Richtlinie über die Umweltverträglichkeitsprüfung

Bei der öffentlichen Konsultation zur Überarbeitung der Richtlinie über die Umweltverträglichkeitsprüfung (Richtlinie 85/337/EWG mit Änderungen, sog. "UVP-Richtlinie")  im Sommer 2010 kam fast die Hälfte der Antworten aus Deutschland. Zwei Drittel der Befragten hielten die UVP-Richtlinie für ein effektives und effizientes Instrument zum Schutz der Umwelt. Gleichzeitig haben aber auch 56 Prozent Verbesserungen der Richtlinie gefordert.
Nach Maßgabe der UVP-Richtlinie werden Bauvorhaben, bei denen u. a. aufgrund ihrer Art, ihrer Größe oder ihres Standortes mit erheblichen Auswirkungen auf die Umwelt zu rechnen ist, einer Genehmigungspflicht unterworfen und einer Umweltverträglichkeitsprüfung in Bezug auf ihre Auswirkungen unterzogen. Zu den betroffenen Vorhaben gehören etwa Kraftwerke, chemische Anlagen, Abfalldeponien und Steinbrüche (jeweils unter bestimmten Voraussetzungen). In Deutschland wurde die UVP-Richtlinie durch das Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) umgesetzt.
Weitere Hintergrundinformationen erhalten Sie auf der Website der Generaldirektion Umwelt. Eine Zusammenfassung der bei der Konsultation eingesandten Beiträge finden Sie nebenstehend unter externe Links.

Energiesteuer- und Stromsteuererstattungen für Unternehmen des Produzierenden Gewerbes

Die Ökosteuer besteht aus zwei Steuern: der Stromsteuer und einem Aufschlag zur Energiesteuer (bis 2006: Mineralölsteuer). Sie wurde am 1.4.1999 im Zuge der "Ökologischen Steuerreform" eingeführt. Pro Jahr werden etwa 18 Mrd. Euro Steuern eingenommen, die überwiegend als zusätzlicher Bundeszuschuss in die Rentenversicherung fließen.
Die Energie- und Stromsteuer sind Mengensteuern, d. h. die Steuer ist unabhängig von der Preisentwicklung. Der Anteil der Steuer am Preis liegt für private Haushalte zurzeit zwischen 10 Prozent (Strom) und 60 Prozent (Benzin), die Anteile der Steuern am Verkaufspreis sinken im Zeitablauf durch die Inflation.
Steuerschuldner bzw. Ermäßigungsberechtigte sind diejenigen, die Energieerzeugnisse zum Verheizen abgeben bzw. verwenden. Die Energiesteuer wird grundsätzlich erst im Nachhinein ermäßigt und muss also beim Lieferer erst einmal in vollem Umfang gezahlt werden ("Antragsverfahren"). Dieses Verfahren gilt seit 1. Januar 2011 auch für die Stromsteuer (davor: "Erlaubnisverfahren").
Von 630.000 ermäßigungsberechtigten Unternehmen des Produzierenden Gewerbes nehmen nur etwa 100.000 Unternehmen die Ermäßigung in Anspruch. Mit der Erhöhung des Sockelbetrags 2011 fällt ein Teil dieser Unternehmen aus der Ermäßigung heraus. Das Volumen der Steuerermäßigung beträgt etwa 2,4 Mrd. Euro, das der Steuerbefreiung für Prozesse 600 Mio. Euro. Das Volumen des Spitzenausgleichs knapp 2 Milliarden Euro. Die Ermäßigungen bzw. Freistellungen bei der Ökosteuer werden im Subventionsbericht der Bundesregierung aufgeführt.
Für die Verwaltung der Strom- und Energiesteuer sind der Bund und damit die Hauptzollämter (HZA) zuständig.
Trotz sorgfältiger Prüfung können wir für die Richtigkeit der Angaben keine Gewähr übernehmen. Bitte wenden Sie sich im Zweifelsfall an das für Sie zuständige Finanzamt.
Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an die für Sie zuständige IHK.
Stand: April 2012

Weitere Informationen

Innovation & Umwelt

Wasser, Boden und Naturschutz

Grundwasserschutz

Zur schadlosen Verwertung von sogenannten Ersatzbaustoffen stellen in Hamburg die LAGA-Mitteilung M20 sowie das "Hamburgischer Regelwerk für Straßen- und Wegebau" grundsätzliche Anforderungen an den Mindestabstand der eingebauten Recyclingmaterialien zum höchsten zu erwartenden Grundwasserstand.
Die BSU hat zur Konkretisierung dieser Regelungen im Dezember 2008 ein Merkblatt zur "Ermittlung des höchsten zu erwartenden Grundwasserstandes beim Einsatz von Ersatzbaustoffen in Hamburg" veröffentlicht. Darin werden neben Begriffsbestimmungen die Möglichkeiten der Informationsbeschaffung und die konkrete Vorgehensweise zur Bestimmung des höchsten zu erwartenden Grundwasserstandes erläutert. In Abhängigkeit von typischen Hamburger Baugrundverhältnissen werden drei unterschiedliche Fallkonstellationen und ein allgemeines Ablaufschema dargestellt.
Besonders informativ sind die drei Karten des Hamburger Stadtgebietes, die als Download mit hoher Auflösung bereit stehen (siehe Externe Links) und eine flächenscharfe Betrachtung ermöglichen.
Ob die Regeln zu einer Erleichterung oder ob die "Ampelkarten" und Sicherheitszuschläge zu einer tatsächlichen Verringerung der Einsatzmöglichkeiten von Ersatzbaustoffen führen, werden wir kritisch weiter beobachten.

Dichtheitsprüfung von Abwasserleitungen

Der Zustand der teilweise etliche Jahrzehnte alten Abwasserleitungen ist oftmals besorgniserregend. Über Leckagen kann mit Schadstoffen belastetes Abwasser ausdringen und das Grundwasser verunreinigen. Beim Grundstückseigentümer liegt die Verantwortung für die Dichtheit seiner Abwasserleitungen.
Aus verschiedenen Untersuchungen sowohl in Hamburg als auch in anderen Bundesländern ist bekannt, dass ca. 30 bis über 50 % der privaten Abwasserleitungen Schäden aufweisen. Offensichtlich ist demnach durch die Versickerung von Abwasser aus Leitungsundichtheiten ein erhebliches Schadenspotential für das Grundwasser gegeben. Dies gilt für das gesamte Stadtgebiet. Für die privaten Leitungen ist ein erheblicher Sanierungsbedarf gegeben. Pflichtig ist hierbei der jeweilige Eigentümer.
Grundsätzlich haben Leitungen zum Transport von Abwasser gemäß den Bestimmungen des Wasserrechts dicht zu sein. Hierüber hat der Eigentümer einen Nachweis zu erbringen. Als einschlägige Norm wurde 1997 die DIN 1986-30 als Technische Betriebsbestimmung für Entwässerungsanlagen eingeführt (§15 Absatz 2 Hamburgisches Abwassergesetz). Diese Norm ist damit verbindlich anzuwenden; sie regelt u.a. die Fristen, bis zu denen Dichtheitsnachweise von den Grundstückseigentümern zu erbringen sind. Demnach musste eine Erstprüfung vorhandener Grundleitungen, für die keine nachweisbare Prüfung stattgefunden hat, und durch die gewerbliches Abwasser fließt, bis 2004 stattgefunden haben. Bei Anlagen zur Ableitung von häuslichem Abwasser oder Mischwasser außerhalb von Wasserschutzgebieten muss diese Prüfung bis zum 31. Dezember 2020 erfolgen.
Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie hier.

Naturnahes Firmengelände - Selbstcheck für Unternehmen

Das Projekt „Naturnahe Gestaltung von Firmengeländen“ bietet Unternehmen aus ganz Deutschland professionelle Beratungen zu den Möglichkeiten naturnaher Gestaltung, der praktischen Umsetzung, der Pflege und den Vorteilen für die Artenvielfalt und das Unternehmen.
Die  Checkliste soll Unternehmen den Einstieg in die naturnahe Gestaltung am Standort erleichtern. Sie erfasst, inwieweit die gegenwärtige Gestaltung und Pflege des eigenen Firmengeländes bereits Aspekte zugunsten mehr Artenvielfalt berücksichtigen.
Sie interessiert sich z. B. dafür, ob bei der Gestaltung von Grünflächen heimisches Saat- und Pflanzgut verwendet wird, ob bereits Nisthilfen oder Totholzstrukturen auf dem Gelände bestehen oder inwiefern Pestizide eingesetzt werden. Die Fragen können gleichsam als Handlungsempfehlungen gelesen werden, wo Unternehmen überall ansetzen können, um ihre Gelände naturnäher zu gestalten und zu pflegen.
Die Checkliste steht rechts zum Download bereit. Ansprechpartner und weiterführende Informationen finden Sie auf der Projektwebseite.
Zusätzlich zur naturnahen Gestaltung kann für Unternehmen ein „ Biodiversity Check“ durchgeführt werden, der die Auswirkungen und Abhängigkeiten verschiedener Unternehmensbereiche auf die biologische Vielfalt erfasst und Ziele und Maßnahmen vorschlägt, um negative Wirkungen zu verringern. Das Projekt wurde bis Juli 2016 vom Bundesamt für Naturschutz mit Mitteln des Bundesumweltministeriums über das Bundesprogramm Biologische Vielfalt gefördert. Projektträger ist die Heinz Sielmann Stiftung. Projektpartner sind die Bodensee-Stiftung und der Global Nature Fund.

Änderungen der Trinkwasserverordnung in Kraft getreten

Im Dezember 2012 sind verschiedene Änderungen der Trinkwasserverordnung (TrinkwV) in Kraft getreten, die vor allem die Untersuchungspflicht von Anlagen zur Trinkwassererwärmung auf Legionellen betreffen.
Die Untersuchungspflicht von Großanlagen zur Trinkwassererwärmung auf Legionellen wurde im Jahr 2011 neu geregelt. Damals wurde erstmals eine regelmäßige Untersuchungspflicht bei der Trinkwasserabgabe im Rahmen einer rein gewerblichen Tätigkeit eingeführt (insbes. Vermietung von Wohnraum). Untersuchungspflichtig sind Anlagen, in denen es zu einer Vernebelung von Trinkwasser kommt, wie vor allem Duschen.
Ein Jahr nach der Neuregelung hat die Untersuchungspflicht nun noch einige Modifikationen erfahren. Eine wesentliche Veränderung betrifft die Verlängerung der Frist zur erstmaligen Untersuchung sowie den regelmäßigen Untersuchungsturnus von Anlagen. Zukünftig müssen Wasserversorgungsanlagen nach § 3 Nr. 2e) TrinkwV, aus denen im Rahmen einer gewerblichen, nicht aber öffentlichen Tätigkeit Trinkwasser abgegeben wird, mindestens alle drei Jahre (vorher: jährlich) entsprechend den Vorgaben des § 14 Absatz 3 TrinkwV untersucht werden. Die erste Untersuchung muss bis zum 31.12.2013 abgeschlossen sein (zuvor: bis zum 31.10.2012).
Diese Erleichterungen betreffen ausschließlich die Trinkwasserabgabe im Rahmen einer rein gewerblichen Tätigkeit. Soweit Trinkwasser im Rahmen einer (auch) öffentlichen Tätigkeit abgegeben wird, bleibt es bei den bisherigen Fristen und wiederholenden Untersuchungsrhythmen. Unter einer „öffentlichen Tätigkeit“ versteht die TrinkwV die Trinkwasserbereitstellung für einen unbestimmten, wechselnden und nicht durch persönliche Beziehungen verbundenen Personenkreis. Die Abgabe von Trinkwasser in Hotels stellt nach Auffassung des Bundesgesundheitsministeriums eine sowohl gewerbliche als auch öffentliche Tätigkeit dar, so dass Hotelbetreiber von den Erleichterungen nicht profitieren. Vielmehr betreffen die Erleichterungen bei der erstmaligen Untersuchungsfrist und beim Untersuchungsturnus insbesondere Vermieter von Wohngebäuden, in denen die betroffenen Großanlagen zur Trinkwassererwärmung installiert sind.
Hotelbetreiber haben die Untersuchungspflicht auf Legionellen gemäß § 14 Abs. 3 TrinkwV weiterhin jährlich durchzuführen. Bei drei aufeinanderfolgenden jährlichen Negativ-Ergebnissen kann die zuständige Behörde den regelmäßigen Untersuchungsturnus allerdings reduzieren auf eine Untersuchung alle drei Jahre.
Mit der Änderung der TrinkwV werden aber auch Erleichterungen eingeführt, die sowohl für den gewerblichen als auch für den öffentlichen Bereich gelten. So entfällt die grundsätzliche Übermittlungspflicht von Untersuchungsergebnissen auf Legionellen. Untersuchungsergebnisse über diesen Parameter müssen zukünftig der zuständigen Behörde nur noch übermittelt werden, wenn der technische Maßnahmenwert für den Parameter Legionellen überschritten wird. Stellt der Unternehmer die Überschreitung dieses Wertes fest, muss er die Ursache hierfür ermitteln, eine Gefährdungsanalyse erstellen und Abhilfemaßnahmen ergreifen (§ 16 Abs. 7 TrinkwV). Die Dokumentation dieser Schritte muss der Unternehmer der Behörde auf Aufforderung vorlegen.
Auch entfällt die Anzeigepflicht von bereits bestehenden Großanlagen der Trinkwassererwärmung. Es bleibt aber weiterhin dabei, dass die Errichtung, die erstmalige oder Wiederinbetriebnahme, eine wesentliche bauliche oder betriebstechnische Veränderungen an Wasser führenden Anlagenteilen und der Übergang des Eigentums an einer solchen Anlage im Voraus angezeigt werden müssen (§ 13 Abs. 2 Nr. 5 TrinkwV).

"UnternehmensNatur" - Firmengelände naturnah gestalten

Energieberatung

Effizienter Energieeinsatz

Kosten und Umweltauswirkung von Arbeitsplatzcomputern

Wie viel kostet ein Computer an einem Arbeitsplatz in seinem "Leben"? Wie viel Treibhausgasemissionen verursacht er? Wie wäre das mit einer anderen Computer-Ausstattung?
Das Umweltbundesamt (UBA) bietet einen als Excel-Tool an, mit dem Sie das berechnen können!
Für Beschaffer und IT-Verantwortliche
Das ist insbesondere interessant für Verantwortliche für IT, Beschaffung und Umweltschutz in Behörden und Verwaltungen.
Sechs Jahre Nutzung empfohlen
Grundsätzlich empfiehlt das UBA, Computer in der Verwaltung mindestens sechs Jahre lang zu nutzen. Mit dem Tool können Sie Lebenszykluskosten und Treibhausgasemissionen berechnen und verschiedene Ausstattungs-Szenarien und längere und kürzere Nutzungsdauer miteinander vergleichen.
Eingerechnet werden dabei die Kosten und die Emissionen für die Herstellung und Nutzung von Hardware und die Stromkosten und die Personalkosten für die Beschaffung und das Rollout.

Der Hydraulische Abgleich

Erfahrungen aus der Praxis zeigen, dass der Einbau eines Wärmeerzeugers mit einem hohen Wirkungsgrad nicht immer gleichbedeutend mit einer markanten Energieeinsparung ist. Oft bleiben durch die Nichtbetrachtung der nach dem Wärmeerzeuger verlaufenden Wärmeverteilung hohe Einsparpotenziale ungenutzt.
Das Zusammenspiel aller in einem Heizsystem verbauten Komponenten, wie Pumpen, Strangregulierventile, Thermostatventile und Heizkörper sollte immer auf die durch den Heizungstausch veränderten Parameter angepasst werden.
Der Fachmann spricht dabei vom hydraulischen Abgleich. Durch die Vielzahl der zu berücksichtigenden Parameter fällt es dem Anlagenbetreiber jedoch manchmal schwer, sich mit der Thematik auseinanderzusetzen, obwohl zwischen einem abgeglichenem Heizsystem und einem Heizungssystem ohne Abgleich eine Energieeinsparung von ca.20 Prozent stehen kann.

Hydraulischer Abgleich - Was ist das?

Beim hydraulischen Abgleich geht es darum, jedem in einem Heizsystem befindlichen Heizkörper genau den Volumenstrom Heizmedium bei der vorhandenen Vorlauftemperatur zuzuführen, die er benötigt, um den Raum, in dem er sich befindet, auf die gewünschte Temperatur zu erwärmen. Dabei sollte der Gesamtvolumenstrom und die maximale Vorlauftemperatur so gering wie möglich ausfallen.

Welche Einsparungen sind möglich?

Gerade in älteren Gebäuden bietet die Überdimensionierung der Heizkörper und der durch nachträgliche Modernisierung der Gebäude verringerte Wärmebedarf die Möglichkeit, die maximale Vorlauftemperatur und die Leistung der Umwälzpumpe zu reduzieren. Der dadurch reduzierte Verbrauch an Heizenergie und Pumpenstrom rückt die Amortisationszeit eines hydraulischen Abgleichs in den Bereich weniger Jahre.

Energie sparen - Komfort verbessern!

Neben dem positiven Effekt, dass der Energieverbrauch für die Beheizung eines Gebäudes sinkt, zeigen die Erfahrungen, das mit dem hydraulischen Abgleich eines Heizungssystems der Komfort für den Anlagenbetreiber steigt. Alle Heizkörper werden gleichmäßig warm, Strömungs- und Klopfgeräusche werden reduziert oder verschwinden ganz und die Regelung der Heizkörper durch die Thermostatventile wird deutlich verbessert.

Was kann auf einen fehlenden hydraulischen Abgleich hinweisen:

  • Strömungsgeräusche in der Heizung
  • Klopfgeräusche an geschlossenen Thermostatventilen
  • schlecht regelbare Heizkörper
  • Die Heizkörper werden warm, obwohl das Themostatventil geschlossen ist.
  • Die im Heizsystem am Ende angeordneten Heizkörper werden nicht ausreichend warm.

Energieeffiziente Lüftung und Klimatisierung

In vielen Produktions- und Bürogebäuden kommen Lüftungs- und Raumluftkonditionierungsanlagen zum Einsatz. Sie sind häufig eine ertragreiche Quelle für Energiekostensenkungen. Die langen Betriebszeiten und Anlagenteile wie z.B. Ventilatoren, Pumpen, Kühl- und Heizsysteme verursachen einen hohen Energieverbrauch.
Dieses Informationsblatt soll Sie dabei unterstützen, einen energieeffizienten Betrieb Ihrer Lüftungs- und Klimaanlage zu erreichen und sinnvolle Optimierungsmaßnahmen zu ergreifen.

Bedarfsorientierter Anlagenbetrieb

Oft kann mit Hilfe von Steuer- und Regelungstechnik sowie anderen Hilfsmitteln der Lüftungsbetrieb an den tatsächlichen Bedarf angepasst werden.
  • Besonders in wenig genutzten Räumen sollten Präsenzmelder zum Einsatz kommen.
  • Bei einer Raumnutzung mit definiertem Tages- und Wochengang können Zeitschaltuhren eingesetzt werden.
  • Läuft eine Anlage bei geöffneten Fenstern wird viel Energie verschwendet. Mit Fenster- und Türkontakten kann die Anlage automatisch ein- und ausgeschaltet werden.
  • Mittels Sensoren und Regeleinheiten kann die Belüftung in den unterschiedlichen Lastzuständen dem Lufterneuerungsbedarf angepasst werden.
  • Der Anlagenbetrieb sollte mit speziellen Wochenend- und Nachtprogrammen gesteuert werden.

Senkung der Druckverluste

Druckverluste in Lüftungskanälen verursachen erhöhte Stromkosten und sollten deshalb reduziert werden. Der Energieverbrauch steigt im gleichen Maße wie der Druckabfall. Druckverluste entstehen durch Kanalreibungen und Strömungswiderstände, die z. B. durch Gitter, Brandschutzklappen, Heizregister, Schalldämpfer oder verschmutzte Luftfilter verursacht werden. Ersetzen und reinigen Sie regelmäßig die Luftfilter. Der Einbau von Leitblechen kann Druckverluste minimieren. Achten Sie beim Einbau von Lüftungskanälen auf möglichst geringe Strömungswiderstände: Dimensionieren Sie Leitungsquerschnitte ausreichend, verwenden Sie Bögen statt Winkel und glatte Rohre statt Spiral- oder Wellrohrschläuche. Eine Veränderung der Luftmengen bzw. eine Verbesserung der Druckverhältnisse erfordert auch eine Anpassung der Ventilatorendrehzahlen.

Wärmerückgewinnung

Setzen Sie nach Möglichkeit Kälte- und Wärmerückgewinnungsanlagen ein. Bis zu 85 % der Abluftwärme kann mit solchen Systemen zurückgewonnen werden. Die Wahl eines passenden Systems der Wärmerückgewinnung hängt vom jährlichen spezifischen Energieverbrauch einzelner Komponenten ab. Die Nachrüstung einer alten Lüftungsanlagen mit einer Wärmerückgewinnung sollte geprüft werden.

Energieeffizienter Anlagenbetrieb

  • Mittels einer Anheizschaltung mit ausschließlichem Umluftbetrieb, statt der Zuführung von Außenluft, verkürzen sich die Anheizzeiten erheblich.
  • Durch sommerliche Nachtlüftung bzw. -kühlung können Kühlerspitzen am Tag gesenkt werden.
  • Orientieren Sie sich bei der Dimensionierung der Anlage am häufigsten Betriebszustand.
  • Lassen Sie die Anlage regelmäßig warten.
  • Dämmen Sie Kanalsysteme und Leitungen für Heiz- und Kühlmedien.
  • Kühl- und Heizaufgaben sollten möglichst über Wasser- und nicht über Luftsysteme erfüllt werden.
  • Achten Sie bei neuen Anlagen auf den Einsatz von technisch optimierte Komponenten (z.B. Hocheffizienzmotoren, drehzahlgeregelte Pumpen und Ventilatoren.)
  • Saugen Sie Schadgase möglichst direkt am Entstehungsort ab.
(Quelle: Freie und Hansestadt Hamburg, Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt, Unternehmen für Ressourcenschutz, Energieeffizienz in Unternehmen - Potenziale erkennen und nutzen, Ratgeber - Betriebskosten senken und Ressourcen schonen, 1. Auflage 2004)

Heizkosten senken

Der größte Teil des betrieblichen Energieverbrauchs entfällt auf die Bereitstellung von Wärme. Überdimensionierte Kessel, schlecht regelbare Heizanlagen, mangelhaft gedämmte Rohre und Kesselanlagen sind häufig anzutreffende Ursachen für hohe Heizkosten in Betrieben. Moderne Technik und geänderte Verhaltensweisen können zu erheblichen Einsparungen bei Heizkosten führen.

Maßnahmen und Tipps

Die folgenden Maßnahmen und Tipps zeigen kurz und bündig, wie Sie Ihre Heizkosten senken können. Ausführlichere Informationen zu einigen Punkten finden Sie weiter unten.
  • Verwenden Sie möglichst keine elektrischen Heizungen, Heizlüfter oder Heizstrahler. Heizen mit Strom ist sehr teuer.
  • Thermostatventile an Heizkörpern regeln den Heizwasserdurchlauf unter Berücksichtigung der Raumtemperatur. Verfügt Ihre Heizungsanlage nicht über Thermostatventile, sollten diese unbedingt nachgerüstet werden.
  • Eine regelmäßige Kontrolle und Wartung der Kesselanlage ist erforderlich. Die Reinigung eines stark verschmutzten Heizkessels kann eine Energieeinsparung von bis zu 20 % bewirken.
  • Schalten Sie Heizung und Umwälzpumpe außerhalb der Heizperiode ab, wenn sie nicht für die Warmwasserbereitung benötigt wird. Allerdings muss die Pumpe einmal in der Woche für wenige Minuten eingeschaltet werden, damit sie sich nicht festsetzt. Mit elektronisch geregelten Pumpen oder einer Wochenzeitschaltuhr kann dieser Vorgang automatisiert werden.
  • Wählen Sie die niedrigstmögliche Einstellung der Umwälzpumpe. Hörbare Fließgeräusche in der Anlage weisen auf eine zu hohe Einstellung hin.
  • Ältere Pumpen haben einen schlechten Wirkungsgrad und verbrauchen viel Strom. Elektronisch geregelte Pumpen können bis zu 50 % Strom sparen. Alte Pumpen können mit einer entsprechenden Elektronik nachgerüstet werden. Oft sind auch die Pumpenleistungen überdimensioniert. Ein Watt Pumpenleistung pro Heizkörper reicht aus.
  • Nacht- und Wochenendabsenkungen vermindern Heizkosten erheblich. Sorgen Sie dafür, dass die Heizungsanlage ausgeschaltet oder gedrosselt wird, wenn sie nicht benötigt wird.
  • Der Vordruck einer Heizungsanlage sorgt dafür, dass alle Heizkörper ausreichend durchströmt werden. Bei einer Gebäudehöhe von bis zu 10 m reicht in der Regel ein Vordruck von 1 bar, abzulesen am Manometer des Kessels bei abgeschalteter Heizung.
  • Heizkörper müssen die Wärme frei an die Raumluft abgeben können. Deshalb sollten sie grundsätzlich nicht etwa durch Möbel oder andere Gegenstände verstellt werden.
  • Staub und Schmutz auf Heizkörpern vermindert die Wärmeabgabe. Säubern Sie Heizkörper in regelmäßigen Abständen.
  • Dauerlüften mit gekippten Fenstern führt zu hohen Wärmeverlusten. Machen Sie die Fenster weit auf und sorgen Sie für wenige Minuten für Durchzug (Stoßlüften). Drehen Sie währenddessen die Heizung herunter.
  • Dämmen Sie Heizungs- und Warmwasserrohre.
  • Ein Grad weniger Raumtemperatur spart 6 % Heizenergie.
  • Luft in Heizkörpern hemmt die Wärmeentwicklung. Wenn Heizkörper blubbern und gluckern, befindet sich Luft in ihnen. Entlüften Sie die Heizkörper, in dem Sie das Entlüftungsventil aufdrehen (Vorsicht heißes Wasser!).
  • Isolieren Sie Heizkörpernischen, indem Sie hinter den Radiatoren eine reflektierende Silberfolie anbringen. Die Wärme wird so in den Raum reflektiert. Dadurch lassen sich bis zu 4 % der Heizkosten sparen. Eine zusätzliche Dämmung der Wand hinter dem Heizkörper ist in vielen Fällen sinnvoll.
  • Halten Sie zwischen unterschiedlich beheizten Räumen die Türen geschlossen.
  • Schließen Sie Rollläden und Vorhänge nach Feierabend, damit weniger Wärme über die Fenster verloren geht.

Energiesparende Heizkessel

Mit modernen Heizkesseln können Sie gegenüber veralteten Kesseln bis zu 40 % des Brennstoffs sparen. Ist Ihre Kesselanlage älter als 15 Jahre, ist ein Austausch in der Regel wirtschaftlich. Moderne Niedertemperaturkessel und Brennwertkessel haben einen erheblich höheren Wirkungsgrad als alte Kessel, weil sie auch die Abwärme im Abgas nutzen.
Mit moderner Regelung kann die Temperatur des Heizkreislaufes der aktuellen Außentemperatur angepasst werden. Bei modulierenden Brennern richtet sich die Leistung des Brenners nach dem aktuellen Wärmebedarf.

Hallenbeheizung

Strahlungsheizungen sind für die Beheizung von hohen Räumen geeignet. Konventionelle Heizsysteme, die auf Lufterwärmung basieren, führen häufig zu hohen Heizkosten, weil sich die warme Luft nicht am Boden sondern unter der Decke sammelt.
Strahlungsheizungen transportieren Wärme durch elektromagnetische Wellen (Infrarotstrahlung). Dabei wird nicht die Luft, sondern Gegenstände und Menschen direkt erwärmt.
Hellstrahler sind Gasheizstrahler mit gelochten Keramikplatten, aus denen das brennbare Gas-Luft-Gemisch austritt und entzündet wird (Verbrennung sichtbar). Keramikplatten werden zum Glühen gebracht und senden Infrarotstrahlung aus. Hellstrahler sind für Hallen mit einer Höhe von mehr als 8 m geeignet. Nachteilig an dieser Technik ist, dass sich die Verbrennungsabgase mit der Raumluft mischen. Für eine entsprechende Lüftung muss gesorgt werden.
Dunkelstrahler erzeugen Wärme durch Verbrennung eines Sauerstoff-Gas-Gemisches in geschlossenen Brennern mit Strahlrohren (Verbrennung nicht sichtbar). Die Strahlrohre werden erhitzt und geben ihre Wärmestrahlung über Reflektoren ab. Dunkelstrahler eignen sich für Hallen ab 4 m Höhe. Die Verbrennungsabgase werden direkt ins Freie abgeleitet.

Raumtemperatur

Heizkosten können durch eine nutzungsgerechte Einstellung der Heizung gesenkt werden. Folgende Richtwerte für die Raumtemperatur werden empfohlen (gemessen in der Mitte des geschlossenen Raumes in 1 m Höhe):
Raumtyp
Temperatur [°C]
Büro- und Verwaltungsräume
20
Werkstätten
12 – 17
Wasch- und Umkleideräume
22
Toiletten
15
Flure, Treppenhäuser, Garderobe
12
Nicht nur die Heizung trägt zur Beheizung eines Gebäudes bei, sondern auch Menschen, Maschinen, Bürogeräte, Beleuchtung und Sonneneinstrahlung. In Räumen mit zahlreichen EDV-Geräten und Räume, die von vielen Menschen genutzt werden, kann die Heizung entsprechend heruntergeregelt werden.

Automatische Regelung der Heizung

Mit einer witterungsabhängigen Regelung und Thermostatventilen kann die Heizleistung an die tatsächlich benötigte Temperatur in einzelnen Räumen angepasst werden. Außentemperaturfühler und Vorlauffühler, der die Temperatur des Wasserzulaufs der Heizkörper misst, bestimmen die Heizleistung. Diese Heizungsregelung berücksichtigt witterungsbedingte Temperaturschwankungen und führt damit zu einer Senkung des Brennstoffverbrauchs.

Dämmung von Rohrleitungen

Heizungs- und Warmwasserrohre sind mit einer Dämmstoffstärke zwischen 20 und 100 mm zu isolieren. Durch unzureichende Isolierung entstehen Wärmeverluste zwischen 2 und 15 %. Die nach der Energiesparverordnung (EnEV) einzuhaltenden Dämmschichtstärken sind in folgender Tabelle aufgeführt.
Rohrdurchmesser [mm]
Dammstärke [mm]
bis 22
20
22 bis 35
30
35 bis 100
wie Rohrdurchmesser
(Quelle: Freie und Hansestadt Hamburg, Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt, Unternehmen für Ressourcenschutz, Energieeffizienz in Unternehmen – Potenziale erkennen und nutzen, Ratgeber – Betriebskosten senken und Ressourcen schonen, 1. Auflage 2004)

Kühlgeräte - mit wenig Aufwand viel Strom sparen

Kühlen und Gefrieren von Waren ist sehr strom- und somit kostenintensiv. Im Lebensmittelhandel müssen mehr als die Hälfte des gesamten betrieblichen Stromverbrauchs für das Kühlen und Gefrieren von Waren aufgewendet werden! Die folgenden Hinweise und Tipps sollen Sie dabei unterstützen, die Stromkosten Ihrer Kühl- und Gefriergeräte (Kühlmöbel) zu senken. Die Maßnahmenvorschläge sind gegliedert in die Bereiche Betrieb und Wartung, Aufstellungsort und Neuanschaffung sowie Kühlräume. Eine Beschäftigung mit diesem Thema lohnt sich, denn schon mit einfachen Maßnahmen können Sie Ihre Stromkosten erheblich senken.

Betrieb und Wartung

Reduzieren Sie den Eintrag von Wärme und Feuchtigkeit in Ihre Kühlmöbel.
  • Allein die Verwendung von Abdeckungen und Rollos außerhalb der Verkaufs- bzw. Nutzungszeiten kann ohne weiteres eine Senkung der Stromkosten um ein Drittel bewirken.
  • Achten Sie darauf, dass Ihre Kühltruhen nicht über die Stapelmarke hinweg gefüllt werden, anderenfalls wird der Kaltluftschleier in seiner isolierenden Wirkung gestört, so dass der Verdampfer schneller vereist und dadurch das Kühlgerät häufiger abgetaut werden muss.
  • Die Kühlkette muss lückenlos eingehalten werden. Angelieferte Ware sollte nur dann angenommen werden, wenn sie die erforderliche Temperatur aufweist. Eine Unterbrechung der Kühlkette führt zu Qualitätseinbußen und erhöhten Stromkosten.
  • Angelieferte Ware sollte unverzüglich in Kühlräume bzw. Kühlmöbel geräumt werden, und nicht, auch nur für kurze Zeit, höheren Temperaturen ausgesetzt werden.
  • Das Auftauen großer Mengen tiefgefrorener Ware sollte in Kühlräumen bei 0 bis 6 °C geschehen. Dadurch kann sogar Energie zum Kühlen eingespart werden, wohingegen das Abtauen in beheizten Räumen zusätzliche Wärmeenergie erfordert.
  • Lassen Sie Türen von Kühlgeräten nicht unnötig offen stehen.
  • Die Kühltemperatur sollte kontinuierlich überprüft werden, denn schon eine Abweichung von nur einem Grad von der erforderlichen Temperatur verursacht 6 % mehr Stromkosten. Für gefrorene Waren genügt in der Regel eine Lagertemperatur von minus 20 °C, für gekühlte Waren reichen Temperaturen zwischen 0 und 6 °C aus.
  • Ansaugkanäle und Ansauggitter von Kühlgeräten dürfen nicht zugestellt werden. Eine Behinderung der Luftzirkulation führt zu höheren Stromkosten.
  • Lassen Sie Verdampfer und Verflüssiger (Kondensator) regelmäßig reinigen. Verunreinigungen können zu einer erheblichen Verschlechterung des Wirkungsgrades führen.
  • Die Reinigung der Tauwasserrinne vermeidet Verstopfungen und Eisbildung, die ebenfalls eine Verschlechterung des Wirkungsgrades verursacht.
  • Lassen Sie Ihre Kühlmöbel nur bei Bedarf abtauen, denn bei jedem Abtauvorgang gelangt Wärme in das Gerät, die nachher wieder „weggekühlt” werden muss.
  • Alternativ zur elektrischen Abtauung bietet sich bei einigen Geräten die Heißgasabtauung an, die die Abwärme des Kühlgerätes ausnutzt.

Standort von Kühlmöbeln

Durch die richtige Standortwahl eines Kühlmöbels können Stromkosten gesenkt werden.
  • Kühlmöbel sollten keiner starken Wärmestrahlung ausgesetzt sein. Meiden Sie deshalb die Nähe von Heizkörpern, von starken Lichtquellen sowie direkter Sonneneinstrahlung.
  • Kühlmöbel sollten in kühlen Raumbereichen aufgestellt werden.
  • Insbesondere bei offenen Kühlmöbeln sollten Sie Aufstellungsorte mit Zugluft meiden, wie z. B. nahe Luftauslässen von Lüftungsanlagen. Zugluft beschleunigt den Eintrag von Warmluft.
  • Durch eine gruppenweise Aufstellung von Kühlmöbeln können kühle Raumzonen geschaffen werden, die den Kältebedarf der Kühlmöbel reduzieren.

Neuanschaffung

Bei der Neuanschaffung von Kühlmöbeln sollten Sie folgende Hinweise berücksichtigen.
  • Vergleichen Sie die Stromverbrauchswerte verschiedener Geräte miteinander. Die Unterschiede im Stromverbrauch können bei verschiedenen Gerätetypen und Hersteller so erheblich sein, dass über die gesamte Lebensdauer des Gerätes gesehen die Stromkosten den Kaufpreis bei weitem überschreiten.
  • Wählen Sie taupunktgeregelte Rahmenheizungen oder prüfen Sie, ob sich der nachträgliche Einbau einer solchen Regelung lohnt. Rahmenheizungen haben die Aufgabe, Schwitzwasserbildung und dessen Eintropfen in die Kühlmöbel sowie das Beschlagen von Scheiben zu verhindern. Häufig sind Rahmenheizungen ungeregelt und beheizen kontinuierlich die Scheiben unabhängig von den Kühlraum- und Umgebungstemperaturen. Scheiben müssen aber nur dann beheizt werden, wenn die Oberfläche die Taupunkttemperatur der umgebenden Luft unterschreitet.
  • Wenn Sie Tiefkühlschränke mit infrarotreflektierender Beschichtung der Glastüren wählen, kann auf eine Rahmenheizung verzichtet werden. Die Scheiben beschlagen nur kurz nach dem Schließen.
  • Eine Unterteilung der Türen ist besonders bei hohen Tiefkühlschränken vorteilhaft, weil beim Öffnen weniger Kaltluft aus dem Schrank entweicht.
  • Wählen Sie Kühlregale mit automatischen, dicht schließenden Rollos.

Kühlräume

Kühl- und Gefrierräume sollten immer gut ausgelastet sein:
  • Wenn Räume nur teilweise ausgelastet sind, sollte geprüft werden, ob Waren in einem Raum zusammengelegt und ungenutzte Räume abgeschaltet werden können.
  • Die Türen von Kühlräumen sollten nie unnötig offen stehen. Optische oder akustische Signalgeber können auf offenstehende Türen hinweisen.
  • Vorhänge aus Kunststoffbahnen und Schnelllauftore können den Eintritt von Wärme und Feuchtigkeit in Kühlräume verringern.
  • Eine gute Wärmedämmung der Kühl- und Gefrierräume führt zu niedrigeren Betriebskosten und sorgt für eine längere Kühlung, falls die Kälteanlage einmal ausfallen sollte.
(Quelle: Freie und Hansestadt Hamburg, Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt, Unternehmen für Ressourcenschutz, Energieeffizienz in Unternehmen – Potenziale erkennen und nutzen, Ratgeber – Betriebskosten senken und Ressourcen schonen, 1. Auflage 2004)

Drucklufterzeugung

Aus Sicherheit-, Flexibilitäts- und Umweltgründen ist Druckluft ein weit verbreiteter Energieträger. In vielen Industrieunternehmen findet sich für die unterschiedlichsten Anwendungen eine Druckluftanlage.
Da der Wirkungsgrad der Drucklufterzeugung nur ca. 10 Prozent beträgt, sollte ihr Einsatz mit Sorgfalt überdacht werden. Um eine Kilowattstunde Druckluft zu erzeugen, müssen ca. 10 Kilowattstunden elektrische Leistung aufgewendet werden. Die richtige Planung und eine regelmäßige Wartung der Anlage kann je nach Anlagengröße schnell zu Einsparpotenzialen von 10 Prozent führen. Für eine mittlere Anlage mit einer Anschlussleistung von 37 kW bedeutet das eine Verbrauchsminderung von ca. 10.000 Kilowattstunden pro Jahr.

Möglichkeiten der Druckluftkostensenkung

  1. Einsatz anderer Energieträger (Strom, Hydraulik)
    Gerade im Bereich der Nutzung von Druckluft in Antrieben kann es sinnvoll sein, über den Einsatz von elektrischen Antrieben nachzudenken. Ein Gesamtkostenvergleich und die Erstellung eines Nutzungsprofils des betroffenen Antriebes liefern gute Argumente für oder gegen den Einsatz von Druckluft als Antriebsenergie.
  2. Fachlich fundierte Planung bei Neuanlagen
    Das Druckniveau in der Anlage ist ein wichtiger Faktor für die Betriebskostenentwicklung einer Druckluftanlage. Bei geringeren Drücken machen sich Leckagen weniger stark bemerkbar. Die Kompressorleistungen können reduziert werden und der Verschleiß der Motoren verringert sich.
  3. Überprüfung bestehender Druckluftanlagen
    Bei der Modernisierung oder Neuorganisation von Fertigungsprozessen sollten Druckluftanlagen immer auf den veränderten Druckluftbedarf angepasst werden. Die Aufteilung einer zentralen Drucklufterzeugung in mehrere seperate kann gerade beim Vorhandensein unterschiedlich benötigter Druckluftmengen rentabel sein. Eine regelmäßige Überprüfung der Gesamtanlage auf Leckagen stellt ein Muss für den sparsamen Betrieb einer Drucklufterzeugungsanlage dar.
  4. Abwärmeverwertung
    Beim Komprimieren von Luft entsteht Wärme. Die Nutzung der Wärme zur Beheizung der Gebäude durch den Einbau von Wärmerückgewinnungseinrichtungen bedeutet neben der Verbesserung des Anlagenwirkungsgrades eine Reduzierung des Energieeinsatzes für die Gebäudeerwärmung.

Elektrische Antriebe

Ein elektrischer Antrieb besteht im Wesentlichen aus einem Elektromotor, einer kraftübertragenen Einrichtung (bei indirektem Antrieb) und einer betriebenen Last. Ca. 60 % der gesamten durch Elektromotoren betriebenen Last stellt der Betrieb von Pump-, Druckluft- oder Lüftungssystemen dar. Darüber hinaus kommen elektrische Antriebe auch bei der Werkstoffbearbeitung (z.B. Walzen, Mischer, Zentrifugen usw.) und in Flurförderzeugen (Fließbänder, Aufzüge usw.) zum Einsatz.
Aufgrund der hohen Anzahl von Vollbenutzungsstunden stellen Wirkungsgradverluste und fehlerhafte Leistungsauslegung beim Betrieb von Antrieben ein hohes Betriebskostensenkungspotenzial dar. Die Wahl des richtigen Antriebs und die Investitionsentscheidung für eine hohe Effizienzklasse haben großen Einfluss auf den sparsamen Betrieb von elektrischen Antrieben.
Der Gesamtwirkungsgrad eines Antriebssystems hängt von mehreren Faktoren ab:
  • Drehzahlregelung des Motors
  • Richtige Auslegung der eingesetzten Leistung
  • Verluste im Verteilnetz
  • Art der Kraftübertragung
  • Wirkungsgrad der angetriebenen Endanwendung
  • Wartungszyklus der Anlage
Aufgrund ihrer Funktionsweise haben elektrische Antriebe unter Umständen einen direkten Einfluss auf die Energiekostenrechnung. Ein durch Elektromotoren verursachter hoher Blindstrom kann zusätzliche Kosten verursachen.
Ein gutes Beispiel für die Steigerung der Energieeffizienz von elektrischen Antrieben sind Produktions- und Fertigungsprozesse, die in veränderlichen Teillasten betrieben werden. Der Einsatz von drehzahlgeregelten Motoren kann hierbei im Vergleich zu statisch laufenden Antrieben ein großes Einsparpotenzial darstellen.
Praktische Tipps zur Steigerung der Energieeffizienz elektrischer Antriebe:
  • Passen Sie den Motorenbetrieb auf den Bedarf an.
  • Orientieren Sie die Leistung der eingesetzten elektrischen Antriebe am tatsächlichen Leistungsbedarf der angetriebenen Prozesse.
  • Achten Sie bei der Auswahl des Motors auf eine möglichst gute Effizienzklasse.
  • Ersetzen Sie ineffiziente Antriebe rechtzeitig (z.B.Flach- und Zahnriemenantriebe).

Prozesswärmeeinsatz optimieren

Für industrielle Prozesse wie beispielsweise die Trocknung, das Schweißen oder die Dampferzeugung wird Wärme mit einem höheren Temperaturniveau als für die Beheizung von Gebäuden benötigt. Die Bereitstellung der benötigten Wärmemenge durch Abwärmenutzung anderer Prozesse ist deshalb in der Regel nicht möglich.
Die Umstellung von einer reinen elektrischen Prozesswärmeerzeugung auf den Einsatz anderer Energieträger (z.B. Erdgas) bedeutet oft eine Reduzierung der Energiekosten, hat aber keinen Einfluss auf den tatsächlichen Energiebedarf.
Trotz der durch die Fertigungsprozesse gestellten Anforderungen an eine funktionierende Prozesswärmeversorgung gibt es einige Möglichkeiten, die betroffenen Anlagen energieeffizienter zu betreiben.

Installation besserer Wärmedämmungen

Schon bei der "normalen" Wärmeverteilung zur Beheizung von Gebäuden treten Energieverluste an schlecht gedämmten Rohrleitungen und Verteileinrichtungen auf. Da bei der Prozesswärmeverteilung diese Verluste ungleich höher ausfallen, sollte auf die Realisierung einschlägiger Wärmedämmmaßnahmen nicht verzichtet werden.

Senkung des Temperaturniveaus

Energieeffizienzverbesserungen können durch Absenken der benötigten Prozesstemperatur oder Anpassung der zugeführten Prozesstemperatur an den tatsächlichen Bedarf erreicht werden. Unter Umständen ist es durch Einsatz neuer Fertigungsmethoden sogar möglich, Produktionsprozesse neu zu gestalten und den für die Produktion erforderlichen Wärmebedarf nachhaltig zu senken.

Zielgenaue Zuführung der Prozesswärme

Prozesswärme auf den buchstäblichen Punkt zu bringen, stellt eine weitere Möglichkeit der Verringerung des Energieeinsatzes dar. Leerlauf-, Teillast-, Warmhaltebetrieb oder sogar zweimaliges Aufheizen von Rohstoffen, Zwischenerzeugnissen und Endprodukten sollten wenn möglich vermieden werden.

Einsatz von Wärmerückgewinnungseinrichtungen

Durch die eingesetzten hohen Temperaturniveaus entsteht Abwärme, die durch den Einsatz zentraler oder dezentraler Wärmerückgewinnungsanlagen zur Klimatisierung der Gebäude oder zur Verwendung in Produktionsprozessen mit geringeren Temperaturanforderungen nutzbar gemacht werden kann.

Einsatz regenerativer Energieträger

Ein neuerer Ansatz zur ökologischen Prozesswärmeerzeugung ist der Einsatz strahlungsbündelnder Solarthermieanlagen. Je nach benötigter Endtemperatur und Wärmemenge kann dieser Ansatz auch für Regionen mit vergleichsweise niedrigem Globalstrahlungsanteil interessant sein.

Stromkosten senken mit moderner Beleuchtungstechnik

Das Einsparpotential bei der Beleuchtung wird häufig unterschätzt und deshalb nicht realisiert. Ein erheblicher Anteil der Stromkosten kann mittels moderner Beleuchtungstechnik eingespart werden. Der Einsatz von energiesparenden Lampen, elektronischen Vorschaltgeräten, hochentwickelten Leuchten und Beleuchtungssystemen mit Reflektoren ermöglichen Kosteneinsparungen von bis zu 75 %.

Maßnahmen und Tipps

Gutes Licht im Betrieb erhöht sowohl das Wohlbefinden als auch die Leistungsfähigkeit der Mitarbeiter. Dabei müssen gute Beleuchtung und Energieeinsparung keine Gegensätze darstellen. Mit welchen Maßnahmen Sie Einsparungen erzielen können, erfahren Sie hier:
  • Zeitsteuerungen, Dämmerungsschalter und Präsenzmelder ermöglichen eine bedarfsgerechte Beleuchtung.
  • Nutzen Sie Bewegungsmelder in wenig benutzten Räumen.
  • Setzen Sie Zeitschaltuhren bei festgelegten Beleuchtungszeiträumen ein (z. B. bei der Beleuchtung von Schaufenstern).
  • Nutzen Sie das natürliche Tageslicht so viel wie möglich. Lichtsensoren und eine elektronische Regelung erlauben eine tageslichtabhängige Beleuchtung.
  • Ermöglichen Sie durch eine sinnvolle Schaltung, die Beleuchtung stufen- und bereichsweise einschalten zu können.
  • Wenn die Beleuchtung sehr wenig eingeschaltet ist, sind Glühlampen trotz eines deutlich höheren Verbrauchs weiter wirtschaftlich zu betreiben.
  • Schalten Sie das Licht bei Nichtbenutzung eines Raumes aus.
  • Reinigen Sie die Lampengehäuse und Reflektoren regelmäßig, insbesondere in Betrieben mit hoher Staub- und Schmutzbelastung der Luft.
  • Stehen Renovierungsarbeiten an, verwenden Sie helle Wand- und Bodenfarben. Dunkel gestrichene Räume benötigen 50 % mehr Licht.
  • Tauschen Sie alle Glühlampen, die länger als 2 Stunden pro Tag eingeschaltet sind, gegen effizientere Beleuchtung aus.
  • Unterziehen Sie alte Standard-Leuchtstofflampen (38 mm (T12) und 26 mm (T8) Durchmesser) einem Effizienzcheck und tauschen diese gegebenenfalls gegen effizientere Beleuchtung aus.
  • Verwenden Sie elektronische Vorschaltgeräte beim Betrieb von Leuchtstofflampen zur Erhöhung der Lichtausbeute, zur Verlängerung der Lebensdauer und zum flackerfreien Start.
  • Ist ein Beleuchtungssystem defekt oder erneuerungswürdig sollte immer auf die Energieeffizienz geachtet werden.

Vorsicht bei einer Umrüstung

Zwar kann schon durch eine Umrüstungsmaßnahme der Leuchtmittel und/oder eines Vorschaltgerätes die Effizienz einer Beleuchtung erheblich gesteigert und damit Betriebskosten gesenkt werden, jedoch ist dies in der Regel nur dann gefahrlos möglich, wenn die Altbeleuchtung deutlich überdimensioniert war.
Beispiel:
Eine alte 58 Watt T8-Lampe kann nur dann gefahrlos gegen eine neue 35 Watt T5-Lampe ausgetauscht werden und dabei ähnliche Beleuchtungsstärken erzielen, wenn die Altanlage in einem schlechten Wartungszustand ist. Wird die neue T5-Lampe mit einer neuen T8-Lampe verglichen, erzielt die neue T5-Lampe deutlich geringere Beleuchtungsstärken. Ein Austausch ist bei gleichzeitigem Einhalt der Normen nur möglich, wenn vorher eine deutliche Überdimensionierung vorlag

Effiziente Leuchtmittel

Effiziente Leuchtmittel (Lampen) zeichnen sich durch einen hohen Wirkungsgrad und hohe Lebensdauer aus. Bei der Beleuchtung spielt aber auch die Lichtfarbe und die Farbwiedergabe der Lichtquelle eine Rolle.
Glühlampen geben nur 5 %, Leuchtstofflampen zwischen 20 % und 40 % ihrer elektrischen Leistung als Licht ab. Es lohnt sich zu prüfen, ob effizientere Leuchtmittel eingesetzt werden können. Für die meisten Anwendungen sind Leuchtstofflampen am besten geeignet. Dreibanden-Leuchtstofflampen sind wirtschaftlicher als Standard-Leuchtstofflampen und besitzen eine sehr gute Farbwiedergabe.
Seit einigen Jahren gewinnt die LED immer mehr an Bedeutung und das Leistungspotenzial der LED ist enorm.
Der LED-Markt wächst rasant und es sollte beim Kauf auf Qualität geachtet werden. Billigprodukte enttäuschen häufig bei Lichtleistung und Lichtqualität und insbesondere bei der Lebensdauer. Zu den Qualitätsmerkmalen der LED gehören ein gutes Thermomanagement, konstanter Stromfluss und eine Qualitätskontrolle, die konstante Lichtqualität mit gleichem Helligkeitsniveau und einheitlicher Lichtfarbe gewährleistet.
Dass der Ersatz der Beleuchtung nicht immer der richtige Weg sein muss, verdeutlicht nachstehende Tabelle:
Potentialanalyse
Altanlage
Neuanlage
Neuanlage
Leuchtentyp
Anbauleuchte
Anbauleuchte mit Lichtsensor
und Bewegungsmelder
Anbauleuchte mit Lichtsensor
und Bewegungsmelder
Art des Vorschaltgerätes
KVG
EVG
KVG
Lampenart
Leuchtstoff-
lampe T8
Leuchtstoff-
lampe T5
Leuchtstoff-
lampe T8
Anzahl der Lampen
10
Stk.
10
Stk.
10
Stk.
Lampen-/ VG-Leistung
58 / 13
W
35 / 5
W
58 / 13
W
Systemleistung je Lampe
71
W
40
W
71
W
Gesamtanschluss-leistung
0,71
kW
0,4
kW
0,71
kW
Jährliche Betriebsstunden
2.550
h/a
750
h/a
750
h/a
Verbrauch pro Jahr
1.810,5
kWh/a
300
kWh/a
532,5
kWh/a
Stromeinsparung
kWh/a
1.510,5
1.278
Mittlerer Arbeitspreis
€/kWh
0,20
0,20
Einsparung
€/a
302,10
255,60

Lampenwahl

In folgender Tabelle werden unterschiedliche Lampensysteme mit deren Farbwiedergabe, der Lichtausbeute und der jeweiligen Lebensdauer dargestellt. Die Lichtausbeute wird in Lumen pro Watt (lm/W) angegeben.
Energieeffizienz verschiedener Lampentypen
Lampenart
Farbwiedergabe
(Ra)
Lichtausbeute
(lm/Watt)
Lebensdauer
(h)
Glühlampe
100
8 – 15
1.000
Halogenlampe           
100
12 – 25
2.500
IRC-Halogenlampe
100
25 – 30
5.000
Energiesparlampe
85
50 – 69
6.000 –15.000
Standard-Leuchtstoff-lampen (T8)
80
47 – 83
8.000
T5-Leuchtstofflampe
85
67 – 104
24.000
Na-Dampf-Hochdruck- lampen           
25
90 – 150
16.000
Metall-Halogendampf- lampe
65 – 95
84 – 90
10.000
LED (weiß)
60 – 95
20 – 100
50.000
OLED
> 80
25
10.000

Kosten und Umweltauswirkung von Arbeitsplatzcomputern

Wie viel kostet ein Computer an einem Arbeitsplatz in seinem "Leben"? Wie viel Treibhausgasemissionen verursacht er? Wie wäre das mit einer anderen Computer-Ausstattung?
Das Umweltbundesamt (UBA) bietet einen "Öko-Vergleichsrechner für Arbeitsplatzcomputer" als Excel-Tool an, mit dem Sie das berechnen können!
Für Beschaffer und IT-Verantwortliche
Das ist insbesondere interessant für Verantwortliche für IT, Beschaffung und Umweltschutz in Behörden und Verwaltungen.
Sechs Jahre Nutzung empfohlen
Grundsätzlich empfiehlt das UBA, Computer in der Verwaltung mindestens sechs Jahre lang zu nutzen.
Mit dem Tool können Sie Lebenszykluskosten und Treibhausgasemissionen berechnen und verschiedene Ausstattungs-Szenarien und längere und kürzere Nutzungsdauer miteinander vergleichen.
Eingerechnet werden dabei die Kosten und die Emissionen für die Herstellung und Nutzung von Hardware und die Stromkosten und die Personalkosten für die Beschaffung und das Rollout.

Aller Anfang ist schwer

Vor jeder Maßnahme steht die Ist-Analyse, sie sollte die Grundvoraussetzung für jede Modernisierung sein. Nur mit einer vernünftigen Datenbasis sind realistische Aussagen über Einsparpotentiale möglich. In vielen Fällen ist dies in Eigenregie möglich. Es gibt jedoch häufig den Fall, dass eine Planung durch einen Fachplaner angeraten ist, gerade um überdimensionierte Beleuchtungs-Anlagen dem tatsächlichen Bedarf anzupassen und auf veränderte Lichtqualitätsansprüche zu reagieren.
Sehr häufig wird der erhöhte Planungsaufwand und damit Planungskosten durch eine wirtschaftlichere und dem tatsächlichen Bedarf optimal angepasste Lichtanlage wieder ausgeglichen.
Hier bekommen Sie weiterführende Informationen und finden den Zugang zu dem kostenlosen Beratungsangebot der Handelskammer Hamburg:
Innovation & Umwelt

Technologietransfer

Umwelttechnologie und Recycling

Datenbanken und Portale

IHK ecoFinder

Nachhaltiges Wirtschaften ist das Gebot der Stunde. Wenn es um die Planung und Umsetzung umweltgerechter Vorhaben geht, ist es nicht immer leicht, den passenden Partner zu finden. Wir als IHKs glauben, dass es Teil unserer Verantwortung ist, hier zu vermitteln und damit Nachhaltigkeit in Deutschland zu fördern. Deswegen haben wir den IHK ecoFinder entwickelt.
Das "grüne Branchenbuch” der IHK bietet einen bundesweiten Überblick über Dienstleister, Berater, Hersteller und Händler in der Umwelt- und Energiebranche. Einerseits unterstützt der IHK ecoFinder Umweltfirmen in der Darstellung und Sichtbarmachung ihres Leistungsspektrums im Internet. Andererseits hilft er Unternehmen, Verbänden, Politik und Medien beim Auffinden dieser Firmen.
Das neue Portal ist eine Weiterentwicklung, der vor etwa 30 Jahren entwickelten Datenbank IHK-UMFIS. Der IHK ecoFinder führt diesen erfolgreichen Service fort und bietet ihn unter der Adresse www.ihk-ecofinder.de kostenlos in einer modernen und benutzerfreundlichen Form an. Hier geht’s zum Erklärvideo.

Welche Vorteile bietet der IHK ecoFinder?

Für Suchende:
  1. Deutschlands größte Plattform für Umwelt- und Energiefirmen/präzise Suchergebnisse und durch die IHK qualitätsgesicherten Daten
  2. Digitales Matching von potentiellen Kunden und Partnern im In- und Ausland
  3. Moderne, benutzerfreundliche, barrierefreie und sichere Plattform für Mobil & Desktop
  4. Regionale und bundesweite Branchenübersicht
Für registrierte Unternehmen:
  1. Zusätzlicher kostenloser Marketingkanal, der von den Kommunikationsmaßnahmen der IHKs profitiert und somit beste Rahmenbedingungen für den unternehmerischen Erfolg
  2. Zugang zu persönlicher Beratung durch qualifizierte Umweltexperten der IHKs mithilfe des IHK-Finders (verlinkt auf www.ihk-ecofinder.de/#ihk-finder)
  3. Übersichtliche Darstellung des eigenen Leistungsprofils und komfortable Datenpflege

Welche Unternehmen können sich im IHK ecoFinder eintragen?

Im IHK ecoFinder können sich Unternehmen präsentieren, die Produkte oder Dienstleistungen unter anderem in folgenden Bereichen anbieten.
  • Abfall- und Kreislaufwirtschaft
  • Arbeitsschutz und Sicherheitstechnik – auch persönliche Schutzausrüstungen
  • Energie- und Ressourceneffizienz bzw. erneuerbare Energien
  • Umwelt- und Energiemanagement
  • Umwelt- und Energietechnik
  • Umweltschutz und Klimaschutzmanagement

Wie kann ein Unternehmen sein Leistungsprofil im IHK ecoFinder veröffentlichen?

Interessierte Unternehmen können ihre Daten selbst online und kostenfrei unter www.ihk-ecofinder.de eingeben. Die Daten werden durch die regionalen IHKs qualitätsgesichert. Mithilfe eines eigenen Benutzerzugangs haben die eingetragenen Unternehmen die Möglichkeit, jederzeit selbst ihre Daten zu pflegen und aktuell zu halten.
Mit dem IHK ecoFinder stellen wir der Branche ein einfaches, benutzerorientiertes Tool zur Verfügung, dass unser Beratungsangebot ergänzt und nachhaltiges wirtschaften fördert. Die IHKs leisten damit Ihren Beitrag zu einem umweltgerechten Deutschland.
Lassen Sie sich die Chance nicht entgehen. Sichern Sie sich die Möglichkeiten zusätzlicher Kontakte und Aufträge durch einen kostenfreien Eintrag in den IHK ecoFinder.

Umwelttechnologietransfer - Cleaner Production Germany

Die Förderung der Anwendung und Entwicklung innovativer Umwelttechniken in Deutschland sowie deren Transfer hat sich das Internetportal Cleaner Production Germany zum Ziel gesetzt. Die Rubrik "Forschung und Innovation" informiert über Forschungsaktivitäten und Ergebnisse des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) zum betrieblichen und technischen Umweltschutz.
Das Internetportal präsentiert die Leistungsfähigkeit deutscher Umwelttechnologie und Umweltdienstleistungen:
  • mehr als 2.500 Informationen mit qualifizierten Zusammenfassungen zur schnellen Orientierung
  • über 1.500 ausführliche Praxisbeispiele zum Stand der Technik
  • 1.000 Links zu wichtigen Akteuren
  • umfassende Informationen zu nationalen und internationalen Förderinstrumenten
Recherchen zu den Forschungsprojekten sind sowohl über eine Volltextsuche, als auch über strukturierte Themenbereiche möglich. Eine Zusammenstellung themenrelevanter Publikationen rundet das Angebot ab.
Hier finden Sie das Internetportal Cleaner Production Germany:
www.cleaner-production.de
Innovation & Umwelt

Luft, Lärm und Immissionsschutz

Alles über Richtlinien, wie die Europäische Luftqualitätsrichtlinie, die Seveso-III-Richtlinie und EU-Industrieemissionsrichtlinie, sowie der Luftgürepartnerschaft und THRU.de erfahren Sie hier.

Emissionstests für Kraftfahrzeuge

Seit dem 1. September 2017 gelten neue EU-weite Emissionstests für Neuwagen, bevor sie in den Straßenverkehr der EU zugelassen werden dürfen. Laut EU-Kommission ist das Ziel dieser neuen Tests, zuverlässigere Ergebnisse sicherzustellen und das Vertrauen in die Leistung neuer Fahrzeuge aufzubauen.  Dazu hat die EU-Kommission jetzt einen FAQ veröffentlicht.
In den neuen Emissionstests für Neuwagen werden Stickoxid- und Partikelemissionen ab jetzt unter Realbedingungen im Straßenverkehr („Real Driving Emissions“, RDE) gemessen. Außerdem gilt nun das weltweit harmonisierte Prüfverfahren für Personenwagen und leichte Nutzfahrzeuge („World Harmonised Light Vehicle Test Procedure“, WLTP). Mit diesem Verfahren werden alle Emissionen, darunter Stickoxide, sonstige Luftschadstoffe und auch CO2, sowie den Kraftstoffverbrauch enthält.  Die neuen Emissionstests werden für alle neuen Fahrzeugtypen ab 1. September 2017 Pflicht und für alle zwischen 2018 und 2019 zugelassenen neuen Fahrzeuge schrittweise eingeführt.
Weitere wichtige Schritte der EU für eine „saubere, nachhaltige und wettbewerbsfähige Automobilindustrie“ ist die Überarbeitung des Typgenehmigungssystems: Die EU-Kommission hat dazu im Januar 2016 einen Verordnungsvorschlag zur Typengenehmigung vorgelegt. Sobald dieser verabschiedet ist, wird eine höhere Qualität und Unabhängigkeit der Fahrzeugprüfung gewährleistet. Außerdem werden die zugelassenen Fahrzeuge strenger überwacht. Mit dieser Verordnung wird eine Kontrolle durch die EU eingeführt.
Die EU-Kommission hat am 31. August ein Fragen- und Antwortenkatalog zu den Maßnahmen der EU zur Verringerung der Luftverschmutzung durch Fahrzeuge veröffentlicht.
Weitere Informationen:
Pressemitteilung der EU-Kommission für neue Emissionstests für Kraftfahrzeuge
Rechtsakte für Abgastests unter realen Fahrbedingungen:

Prüfung nach § 14 der 42. BImSchV nur durch IHK-Sachverständige oder Inspektionsstellen

Sachverständige, Inspektionsstellen und zuständige Behörden weisen darauf hin, dass einzelne Sachverständige derzeit Prüfungen von Verdunstungskühlanlagen anbieten, die nicht von einer IHK dafür öffentlich bestellt wurden. Das Bundesumweltministerium und die IHK-Organisation weisen darauf hin, dass entsprechende Prüfberichte rechtlich nicht zulässig sind und von den Behörden abgelehnt werden.
Nach § 14 der Verordnung über Verdunstungskühlanlagen, Kühltürme und Nassabscheider müssen Betreiber ihre Anlagen alle fünf Jahre von einem öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen oder einer Inspektionsstelle Typ A überprüfen lassen. Derzeit werden entsprechende Prüfungen auch von Sachverständigen angeboten, die dafür nicht von einer IHK öffentlich bestellt wurden. Diese Prüfungen sind nach Auffassung der IHK-Organisation und des Bundesumweltministeriums nicht zulässig und wurden von ersten Landesbehörden abgelehnt. Anlagenbetreiber sollten deshalb sicherstellen, dass sie ausschließlich für das Sachgebiet bestellte Sachverständige oder Inspektionsstellen Typ A beauftragen. Entsprechende Sachverständige werden im IHK-Sachverständigenverzeichnis (Link), Inspektionsstellen Typ A bei der DAkkS (Link) gelistet.
Fehlerhafte Prüfungen sind nach § 19 der 42. BImSchV ordnungswidrig. Sollte von entsprechenden Anlagen ein Unfall verursacht werden, weist das Bundesumweltministerium auf mögliche strafrechtliche Konsequenzen hin.

Merkblatt zur 42. BImSchV: Verdunstungskühlanlagen und Nassabscheider

Die Verordnung über Verdunstungskühlanlagen, Kühltürme und Nassabscheider (42. BImSchV) ist seit 20. August 2017 in Kraft. Damit wurden Anforderungen an Aufbau, Betrieb und Überwachung der über 30.000 Anlagen in Deutschland erstmals umfassend rechtlich festgelegt. Das HK-Merkblatt (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 130 KB) fasst die wichtigsten Pflichten für Anlagenbetreiber von Verdunstungskühlanlagen und Nassabscheidern zusammen.
Verdunstungskühlanlagen werden vielfach als offene Rückkühlwerke bei Kälte-, Klima- oder Energieerzeugungsanlagen eingesetzt. Sie werden deshalb nicht nur in der Industrie und Energiewirtschaft sondern auch im Handel, in der Gastronomie sowie an Hotel- oder Bürogebäuden genutzt. Daneben regelt die Verordnung auch den Betrieb von Kühltürmen mit mehr als 200 MW und Nassabscheidern, die in der Industrie zur Abluftreinigung eingesetzt werden.
Das Merkblatt (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 130 KB) beantwortet die Fragen, welche Anlagen  von der Verordnung betroffen sind, welche Pflichten auf Betreiber zukommen und was beim Errichten neuer Anlagen berücksichtigt werden sollte.

Europäische Luftqualitätsrichtlinie

Die Richtlinie 2008/50/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21. Mai 2008 über Luftqualität und saubere Luft für Europa, umgangssprachlich auch Luftqualitätsrichtlinie genannt, ist am 11. Juni 2008 in Kraft getreten. Zum 11. Juni 2010 ist sie an die Stelle der bisherigen Luftqualitätsrahmenrichtlinie (Richtlinie 96/62/EG), dreier „Tochterrichtlinien” (Richtlinien 1999/30/EG, 2000/69/EG und 2002/3/EG) sowie der Entscheidung des Rates (97/101/EG) zur Schaffung eines Austausches von Informationen und Daten aus den Netzen und Einzelstationen zur Messung der Luftverschmutzung in den Mitgliedstaaten getreten. Durch das Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) und die 39. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchV) vom August 2010, wurde die EU-Luftqualitätsrichtlinie in deutsches Recht umgesetzt
Sie führt eine Regelung zu Feinstaub PM2,5, also Partikelgrößen, die um drei Viertel kleiner sind als PM10, ein. Hier war zunächst bis 2010 ein Zielwert von 25 Mikrogramm pro Kubikmeter zu erreichen. 2015 wird dieser ein Grenzwert, bis 2020 soll er 20 Mikrogramm betragen. Daneben ermitteln die Mitgliedstaaten den sogenannten AEI, einen mittleren Expositionswert (Average Exposure Indicator) und reduzieren diesen nach Maßgabe besonderer Vorgaben in Anhang 14.
Für die Probenahme sind in Anhang 3 der Luftqualitätsrichtlinie Bereiche ausgenommen worden, in denen nicht gemessen werden darf. Unter anderem sind dies Bereiche, in denen es keine festen Wohnunterkünfte gibt. Ausgenommen ist auch der Mittelstreifen von Straßen. Für die Probenahmestellen für Verkehr wird angeordnet, dass diese für einen Straßenabschnitt von nicht weniger als 100 Meter repräsentativ sein sollen.
In Art. 20 wird die Emission aus natürlichen Quellen besonders geregelt. In Art 2 Nr. 15 findet sich eine - wenig ergiebige - Beschreibung dieser natürlichen Quellen. Jedenfalls besteht die Möglichkeit, die Überschreitungen aus natürlichen Quellen an die Kommission zu melden und diese Überschreitungen so herauszurechnen.
Art. 21 wiederholt die bereits bekannte Sonderregelung für Streusand und erweitert diese auf Streusalz. Die Kommission ist aufgefordert, hierzu Leitlinien zu erlassen.
Besonders wichtig ist der neue Art. 22. In diesem geht es um Möglichkeiten der Fristverlängerung. Diese kann bei dem in Deutschland häufig relevanten Stickstoffdioxid bis zu fünf Jahre betragen. Bei Feinstaub kann es bis zu drei Jahre Zuschlag geben. In Absatz 4 wird festgelegt, nach welchen Kriterien die Kommission Fristverlängerungen zu prüfen hat. Interessant ist, dass sie auch die Wirkung der emissionsbezogenen Regelungen berücksichtigen muss.
Erheblich geändert wurde der Artikel 24 zu den "kurzfristigen Maßnahmen", der vor allem in Deutschland zu manchen Fehlinterpretationen Anlass gegeben hat. Eine Pflicht zur Aufstellung besteht bei der Gefahr der Überschreitung von Alarmschwellen, bei den "normalen" Grenz- und Zielwerten haben die Mitgliedsstaaten ein Ermessen. In Absatz 2 wird ausdrücklich gefordert, dass nur wirkungsvolle Maßnahmen erlassen werden können.
Besonders hinzuweisen ist schließlich auf Artikel 25, der wie bisher ein Verfahren regelt, wenn Werte wegen grenzüberschreitender Luftverschmutzung überschritten sind.
Da an einigen Messstellen in unserer Hansestadt die europäischen Grenzwerte für die verkehrsbedingten Luftschadstoffe überschritten werden, wurde schon in 2004 (nach Artikel 7 und 8 der Luftqualitätsrahmenrichtlinie) ein Luftreinhalteplan aufgestellt, der 2011 fortgeschrieben wurde. Während die meisten anderen Städte auf eine Umweltzone oder eine City-Maut setzen, haben die Hamburger Wirtschaft und Politik mit der LuftgütePartnerschaft eine alternative Maßnahme erarbeitet. Nähere Informationen zur "Luftgütepartnerschaft"  finden Sie rechts stehend unter "Mehr Informationen".

EU-Industrieemissionsrichtlinie - Arbeitshilfe veröffentlicht

Die Bund-/ Länder-Arbeitsgemeinschaft Immissionsschutz (LAI) hat eine Arbeitshilfe für den Vollzug der nationalen Rechtsvorschriften zur Umsetzung der Industrieemissionsrichtlinie (IED) veröffentlicht. Die Arbeitshilfe, die Sie unter "Downloads" finden, wurde von der Umweltministerkonferenz beschlossen.
Sie erläutert die zahlreichen neuen Begriffe, die mit der Umsetzung der IED in das Bundes-Immissionsschutzgesetz, das Wasserhaushaltsgesetz und das Kreislaufwirtschaftsgesetz eingeführt wurden. Außerdem werden den Vollzugsbehörden Hinweise zum Umgang mit neuen Pflichten und Ermächtigungen in den genannten Gesetzen gegeben.
Die Arbeitshilfe soll laufend ergänzt und fortgeschrieben werden.

Sicherheit für unsere Nachbarn

64 Hamburger Produktionsstätten, Speziallager und Hafenbetriebe unterliegen der Störfallverordnung und müssen unter besonderen Sicherheitsvorkehrungen arbeiten. Zu den Pflichten dieser Unternehmen gehört auch, ihre Nachbarn über mögliche Gefahren und das richtige Verhalten bei Notfällen zu informieren. Die Betriebe werben mit einem bundesweit einzigartigen Vorgehen um das Vertrauen ihrer Nachbarn: Unsere Handelskammer hat im Auftrag der Unternehmen bereits zum sechten Mal eine Broschüre (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 4924 KB) erstellt, in der über alle Standorte informiert wird, an denen mit umweltgefährdenden Stoffen gearbeitet wird.
Durch die gemeinsame Broschüre sollen mögliche Ängste der Nachbarn abgebaut werden. Gleichzeitig besteht Anlass zur Zuversicht, dass eine solche Broschüre von den Bürgern vor Ort stärker wahrgenommen wird als ein einfaches Faltblatt jedes einzelnen Unternehmens, und dass sich die Nachbarn über das richtige Verhalten bei Notfällen deshalb eher informieren. Die Broschüre wurde an 160.000 Hamburger Haushalte verteilt, die in der Umgebung dieser 64 Betriebe liegen.
Die Einträge der Broschüre werden in Zusammenarbeit mit der Behörde für Umwelt Klima, Energie und Agrarwirtschaft fortlaufend aktualisiert und können unter folgendem Link abgerufen werden: www.hk24.de/stoerfall

Beteiligungsmöglichkeiten der Industrie im Sevilla-Prozess

Das Umweltbundesamt (UBA) hat ein aktualisiertes Arbeitsprogramm (Stand Juni 2015) des IVU-Büros (European Integrated Pollution Prevention and Control Bureau – EIPPCB) veröffentlicht. Es enthält eine Liste mit allen BVT-Merkblättern und deren Überarbeitungsstand.
Aus der Liste ergibt sich der nachfolgende Überarbeitungsstand für die einzelnen Branchen.
Derzeit in Revision sind:
  • Herstellen von Platten auf Holzbasis (WBP) (kurz vor Veröffentlichung)
  • Nichteisenmetallindustrie (NFM) (kurz vor dem Abschluss)
  • Abwasser- und Abgasbehandlung/-management in der chemischen Industrie (CWW) (kurz vor dem Abschluss)
  • Intensivhaltung von Geflügel und Schweinen (IRPP)
  • Herstellung organischer Grundchemikalien (LVOC)
  • Großfeuerungsanlagen (LCP)
  • Abfallbehandlungsanlagen (WT)
  • Nahrungsmittel-, Getränke- und Milchindustrie (FDM)
  • Abfallverbrennungsanlagen (WI)
  • Oberflächenbehandlung unter Verwendung von organischen Lösemitteln (STS) (wird mit BVT zur Konservierung von Holz und Holzerzeugnissen (WPC) zusammengelegt).
Begonnen werden sollen noch in 2015:
  • Stahlverarbeitung (FMP)
  • Herstellung anorganischer Grundchemikalien
  • Textilindustrie (TXT)
  • Tierschlachtanlagen und Anlagen zur Verarbeitung tierischer Nebenprodukte (SA)
Das Arbeitsprogramm finden Sie in der Anlage. Dort sind ebenso die BVT-Merkblätter aufgeführt, für die eine Revision in den Jahren 2016/2017 geplant ist.

Hintergrund:

BVT-Merkblätter werden in einem Informationsaustausch zwischen der Europäischen Kommission, den Mitgliedstaaten, der jeweils betroffenen Industrie und Nichtregierungsorganisationen überarbeitet. Der Informationsaustausch wird durch ein Forum, das sog. Art. 13 Forum, organisiert, das aus den vorgenannten Akteuren besteht. Anschließend werden daraus die BVT-Schlussfolgerungen abgeleitet. In diesem auch als „Sevilla-Prozess“ bezeichneten Verfahren - benannt nach dem Sitz des IVU-Büros - haben Industrieanlagenbetreiber die Möglichkeit, sich aktiv zu beteiligen. Die Koordinierung auf nationaler Ebene hierfür übernimmt das Umweltbundesamt.
An die Überarbeitung eines BVT-Merkblatts schließt sich der Beschluss über die BVT-Schlussfolgerungen (im sog. Art. 75 Ausschuss, in welchem die Mitgliedstaaten vertreten sind) und die Veröffentlichung im Amtsblatt der EU an. Dieser Zeitpunkt ist maßgeblich für die geltenden Umsetzungs- und Anpassungsfristen.

"THRU.de" informiert über Schadstofffreisetzungen der Industrie

Wie viele Schadstoffe stößt der Industriebetrieb in meiner Nachbarschaft aus? Welche Stoffe sind immer noch in den Abwässern enthalten, die die Kläranlagen verlassen? Antworten auf diese und zahlreiche weitere Fragen erhalten Sie nun bei Thru.de. Das Umweltbundesamt bietet seit Ende November 2012 ein neues Internetportal an, das Auskunft über den Schadstoffausstoß von Industriebetrieben gibt. Das Portal „Thru.de“ löst den bisherigen Internetauftritt über das deutsche Schadstofffreisetzungs- und Verbringungsregister PRTR (Pollutant Release and Transfer Register) ab. Das Portal enthält Informationen von über 5.000 Unternehmen im Bundesgebiet.
Markenschutz

Markenrecherchen und Markenmonitoring

Das Deutsche Patent- und Markenamt (DPMA) überprüft nicht, ob Ihre geplante Marke in identischer oder ähnlicher Form bereits existiert. Inhaber älterer Marken können daher nach der Eintragung gegebenenfalls Widerspruch einlegen. Wir recherchieren für Sie vor der Anmeldung, ob Ihre geplante Marke ältere Rechte verletzt!
Mit einem Markenmonitoring können Sie im Blick behalten, ob neu angemeldete Marken gegebenenfalls Ihre Marke verletzen.

Markenrecherchen

Wir bieten Ihnen:
  • Ähnlichkeitsrecherchen nach Wort- und Bildmarken
  • Recherchen in nationalen und internationalen Registern
  • Anmelder- und Inhaberrecherchen
  • Rechtsstandsrecherchen
Zu Ihrer gewünschten Recherche können wir Ihnen die Ergebnisse zum Festpreis liefern. Bei umfangreichen und aufwändigen Recherchen oder Fragestellungen erstellen wir Ihnen ein individuelles Angebot, wobei sich die Kosten für die Recherche an dem Bearbeitungsaufwand orientieren.
Im einzelnen bieten wir Ihnen folgende Leistungen an:
  • Wortmarke Schutzbereich DE; einschließlich Ähnlichkeitsrecherche
    (Durchsuchte Markenregister: DE, EU, IR [Vertragsstaaten: DE, EU])
    Preis: 150 Euro zuzüglich MwSt.
  • Wortmarke Schutzbereich DACH; einschließlich Ähnlichkeitsrecherche
    (Durchsuchte Markenregister: DE, AT, CH, EU, IR [Vertragsstaaten: DE, AT, CH, EU])
    Preis: 200 Euro zuzüglich MwSt.
  • Wortmarke Schutzbereich EU27; einschließlich Ähnlichkeitsrecherche
    (Durchsuchte Markenregister: Nationale Ämter der EU27, EU, IR [Vertragsstaaten EU27, EU])
    Preis: 250 Euro zuzüglich MwSt.
  • Wortmarke Schutzbereich EU27, CH, GB; einschließlich Ähnlichkeitsrecherche
    (Durchsuchte Markenregister: Nationale Ämter der EU27, CH, GB, EU, IR [Vertragsstaaten EU27, EU])
    Preis: 300 Euro zuzüglich MwSt.
  • Wortmarke global; einschließlich Ähnlichkeitsrecherche
    (Durchsuchte Markenregister: je nach Länderauswahl (Übersicht erhalten Sie von uns per Email))
    Preis: ab 350 Euro zuzüglich MwSt.
  • Bildmarke Schutzbereich DE
    (Durchsuchte Markenregister: DE, EU, IR [Vertragsstaaten: DE, EU])
    Preis: ab 200 Euro zuzüglich MwSt.
  • Bildmarke Schutzbereich DACH
    (Durchsuchte Markenregister: DE, AT, CH, EU, IR [Vertragsstaaten: DE, AT, CH, EU])
    Preis: ab 200 Euro zuzüglich MwSt.
  • Bildmarke Schutzbereich EU27
    (Durchsuchte Markenregister: Nationale Ämter der EU27, EU, IR [Vertragsstaaten EU27, EU])
    Preis: ab 250 Euro zuzüglich MwSt.
  • Bildmarke Schutzbereich EU27, CH, GB
    (Durchsuchte Markenregister: Nationale Ämter der EU27, CH, GB, EU, IR [Vertragsstaaten EU27, EU])
    Preis: ab 300 Euro zuzüglich MwSt.
Die Rechercheergebnisse erhalten Sie als pdf-Datei in der Regel innerhalb von 5 Werktagen ab Beauftragung. Selbstverständlich gehen wir aber auch auf Ihre Zeitvorgaben ein, wenn es einmal eilig sein sollte.
Wir recherchieren standardmäßig in den Patentdatenbanken Polymark von bck und Corsearch von Wolters Kluwer.
Unsere Rechercheure verfügen über eine langjährige fachliche Erfahrung und recherchieren gerne in Ihrem Auftrag nach ähnlichen Marken.
Interessieren Sie weitere Aspekte, die hier nicht aufgeführt sind? Sprechen Sie uns an und wir prüfen, ob und wie wir Ihnen weiterhelfen können.

Markenmonitoring

Im Rahmen unseres Markenmonitorings bieten wir Ihnen verschiedene Leistungen an. Neben der Überwachung von Wort- oder Bildmarken in Deutschland, bieten wir Ihnen zusätzlich ein Monitoring für Österreich und die Schweiz an. Außerdem gehört zu unserem Premium-Angebot, dass wir mehrere Marken in einem Profil überwachen können, was eine deutliche Kostenersparnis gegenüber Einzelüberwachungen bedeutet. Dubletten werden in den Ergebnissen eliminiert.
  • Überwachungsgegenstand: AT-, CH-, DE-, EM- und IR-Marken (mit Benennung AT, CH, DE, EM), Wort- und Bildmarken
  • mehrere Marken pro Profil möglich
  • Lieferung: Trefferlisten, monatlich
  • Kündigungsfrist: monatlich
Kosten für Markenmonitoring Premium:
  • Preis: 40 Euro zuzüglich MwSt. pro Monat;
  • Hilfe bei Profil-Ersterstellung: kostenfrei;
  • Profiländerungen: kostenfrei
Sprechen Sie uns an, wir helfen Ihnen gerne weiter.
Arbeitserlaubnis

Beschäftigung ausländischer Mitarbeitenden

Rechtsgrundlagen

Nach den Bestimmungen des § 4a Aufenthaltsgesetz dürfen Ausländer beschäftigt oder mit anderen entgeltlichen Dienst- oder Werksleistungen beauftragt werden, wenn sie über einen Aufenthaltstitel (nationales Visum, Aufenthaltserlaubnis) verfügen, die kein Verbot oder Beschränkung der Erwerbstätigkeit beinhaltet.
Aus dem Aufenthaltsgesetz ergeben sich für den Arbeitgeber bestimmte Pflichten. Er muss
  1. prüfen, ob der Ausländer einen Aufenthaltstitel hat und die Beschäftigung bzw. Erwerbstätigkeit nicht verboten oder beschränkt sind,
  2. für die Dauer der Beschäftigung eine Kopie des Aufenthaltstitels in elektronischer Form oder in Papierform aufbewahren und
  3. der zuständigen Ausländerbehörde innerhalb von vier Wochen ab Kenntnis mitteilen, dass die Beschäftigung, für die ein Aufenthaltstitel erteilt wurde, vorzeitig beendet wurde.

Arbeitnehmerfreizügigkeit für EU-Bürger

Staatsangehörige der EU-Mitgliedstaaten, der EWR-Staaten (Norwegen, Island, Liechtenstein) und der Schweiz benötigen grundsätzlich keine Aufenthaltserlaubnis und können beschäftigt werden.

Arbeitserlaubnis für Drittstaatsangehörige

Angehörige der sog. Drittstaaten brauchen für die Arbeitsaufnahme einen Aufenthaltstitel. Der Aufenthaltstitel muss vor der Einreise bei der zuständigen deutschen Auslandsvertretung im Heimatland beantragt werden. Staatsangehörige von Australien, Israel, Japan, Kanada, der Republik Korea, von Neuseeland oder den USA können nach visumfreier Einreise und vor Aufnahme der Beschäftigung die Aufenthaltserlaubnis bei der Ausländerabteilung ihres Bezirksamtes beantragen. Wenn erforderlich, wird im internen Verfahren bei der Bundesagentur für Arbeit die Zustimmung für eine Beschäftigung eingeholt.
Über das Zulassungsverfahren und die zahlreichen Befreiungen von der Zustimmungspflicht informiert die Bundesagentur für Arbeit
Für ausländische Bewerber bietet das Portal der Bundesregierung für Fachkräfte aus dem Ausland einen schnellen Überblick über die Beschäftigungsmöglichkeiten in Deutschland.
Drittstaatsangehörige, die in einem EU-Mitgliedsland oder EWR-Staat ordnungsgemäß beschäftig sind und nach Deutschland vorübergehend entsandt werden, erhalten einen Aufenthaltstitel "Vander Elst". Diese Aufenthaltstitel werden von den Auslandsvertretungen ohne Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit erteilt.
Drittstaatsangehörige, die in einem anderen EU-Mitgliedstaat die Rechtsstellung eines langfristig Aufenthaltsberechtigten besitzen, sind vom Erfordernis der Beantragung eines Visums befreit, wenn die vorübergehende Dienstleistungserbringung in Deutschland drei Monate innerhalb eines Zeitraums von 12 Monaten nicht überschreitet.

Fachkräfteeinwanderungsgesetz

Mit Inkrafttreten des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes (FEG) am 1. März 2020 können Fachkräfte mit beruflicher, nicht-akademischer Ausbildung zu Arbeitszwecken leichter nach Deutschland einwandern und hier beschäftigt werden. Die bestehenden Regelungen für Fachkräfte mit Hochschulabschluss werden fortgeführt und teilweise weiter erleichtert.
Einer qualifizierten Fachkraft kann eine Aufenthaltserlaubnis zur Beschäftigung erteilt werden, wenn ein Arbeitsvertrag bzw. ein konkretes Arbeitsplatzangebot vorliegt. Weitere Information zum FEG finden auf dem Portal der Bundesregierung für Fachkräfte aus dem Ausland, dem Hamburg Welcome Portal, der Projektseite Unternehmen Berufsanerkennung und auf unserer Internetseite.
Das FEG ermöglicht ein beschleunigtes Fachkräfteverfahren, das der Arbeitgeber mit Vollmacht der Fachkraft bei der zuständigen Ausländerbehörde einleiten kann. In Hamburg ist das Hamburg Welcome Center for Professionals (HWCP) für das beschleunigte Verfahren zuständig.
Die Messe “Marktplatz der Begegnungen“ in der Handelskammer bringt arbeitssuchende Menschen mit ersten Deutschkenntnissen in den Austausch mit hiesigen Unternehmen. Auf diese Weise sollen Möglichkeiten zur Beschäftigung (Praktikum, Minijob, Ausbildungsplatz, Teilzeit, Vollzeit usw.) eruiert werden. 
Aktualisiert am 20. Februar 2024
Innovation & Umwelt

Klimaschutz

Hamburger Klimaplan folgt Masterplan Klimaschutz! Das Hamburger Masterplan Klimaschutz wird durch den Klimaplan abgelöst. Der rot-grüne Senat hat einen Klimaplan beschlossen, der diverse neue Maßnahmen zur CO2-Minderung enthält – und ein neues Ziel:
Bis 2030 will die Stadt den CO2-Ausstoß im Vergleich zu 1990 halbieren. Zwei Millionen Tonnen CO2 will Hamburg bis 2020 vermeiden. Erstmals beschreibt der Plan eine Strategie, die den Klimaschutz mit der  Anpassung an den Klimawandel verbindet.
Unter dem folgenden Link können Sie den Klimaplan abrufen.
Handlungsoptionen für Patentfamilien

Patentportfolio-Analyse

Die Patentportfolio-Bewertung dient der strategischen Bewertung des Patentportfolios eines Unternehmens. Sie soll Entscheidungen erleichtern, wie mit den Patentfamilien eines Unternehmens sinnvoll umgegangen werden kann. Neben grundlegenden Entscheidungen wie "Halten" oder "Aufgeben", gibt es eine Reihe weiterer Handlungsoptionen, welche zum Teil nur wenig bekannt sind.
Die Handlungsoptionen ergeben sich aus der Darstellung der Patentfamilien in einem Portfolio. Als Patentportfolio wird ein Diagramm mit X- und Y-Achsen eingesetzt, in welchem die relativen Werte der Patentfamilien dargestellt werden. Die X-Achse weist den relativen Unternehmenswert der Patentfamilie, die Y-Achse den relativen Marktwert aus. Der Marktwert ist eine Kennzahl für den Wert, welcher die Schutzrechtsfamilie am Markt hat, der Unternehmenswert eine Kennzahl für die Bedeutung, welche die Patentfamilie für das Unternehmen hat.
Die Daten für den Unternehmenswert liegen in der Regel produktbezogen vor. Die Umrechnung auf die Schutzrechte erfolgt mit Hilfe einer Zuordnungsmatrix der Patentfamilien zu den Produkten, wobei Mehrfachzuordnungen möglich sind und Gewichtungen vorgenommen werden können. Je nach Ausprägung der jeweiligen Achsen, werden die Patentfamilien in den vier unten dargestellten Quadranten positioniert. Die jeweiligen Mittelachsen stellen dabei einen Durchschnittswert für das gesamte betrachtete Portfolio dar, der Maximalwert ist der innerhalb des betrachteten Portfolios maximal erzielte Wert.
 
ipc_patentportfolio_normstrategien
Je nachdem, in welchem Quadranten eine Patentfamilie sich befindet, können spezifische Handlungsoptionen beziehungsweise "Normstrategien abgeleitet werden," welche wir auf Wunsch gerne mit Ihnen zusammen erörtern. Wenn Sie Interesse an einer Patentportfolio-Bewertung haben, können Sie uns während der allgemeinen Öffnungszeiten des IPC, von Montag bis Freitag von 9 bis 14 Uhr gerne persönlich ansprechen, oder Sie erreichen uns telefonisch unter der 040 361 38-376. Alle Gespräche werden natürlich vertraulich behandelt.
Innovation & Umwelt

REACH - Einstiegsinformationen über die europäische Chemikalienverordnung

REACH – die europäische Chemikalienverordnung hat Auswirkungen auf alle Hersteller, Importeure und nachgeschaltete Anwender, die mit Chemikalien handeln oder diese nutzen.
Für den ersten Einstieg in das komplexe Thema REACH haben wir zwei Merkblätter erstellt. Sie dienen dazu, sich einen ersten Überblick zu verschaffen.
Bei Fragen zu REACH wenden Sie sich bitte an den REACH-Helpdesk unter der Telefonnummer 0231-9071-2971. Der REACH-CLP Helpdesk ist die nationale Auskunftsstelle für Hersteller, Importeure und Anwender chemischer Stoffe. Er liefert Ihnen Informationen und Orientierungshilfe bei der Umsetzung von REACH und CLP (GHS) und unterstützt Sie bei Ihren Fragen zur Registrierung, Bewertung und Zulassung sowie bei der Einstufung und Kennzeichnung von chemischen Stoffen. Der Helpdesk setzt sich aus einem Expertennetzwerk der Bundesbehörden zusammen, die mit spezifischen Informationen und Expertenwissen für Sie bereitstehen. www.reach-clp-helpdesk.de
Mit dem Web-Portal reach.hamburg.de wird Unternehmen aus Hamburg und Umgebung eine gut strukturierte Informationsplattform geboten. Auf dieser Website werden Interessierten aus der Chemiebranche und anderen Anwendern wichtige Informationen zur Umsetzung von REACH zur Verfügung gestellt, regionale und überregionale Veranstaltungen angekündigt und Links zu interessanten weiterführenden Informationen vorgestellt. Außerdem bietet die Website die Möglichkeit, sich über einen kostenlosen elektronischen Newsletter regelmäßig über aktuelle Entwicklungen bei der Umsetzung von REACH informieren zu lassen.

Leitfaden zur Registrierung unter REACH

Der praktische Leitfaden des REACH-CLP-Biozid Helpdesks unterstützt Unternehmen, die noch keine Erfahrung mit dem REACH-Prozess haben, bei der Registrierung von Stoffen. Die Europäische Chemikalienagentur (ECHA) erwartet zur Frist am 31. Mai 2018 bis zu 70.000 Registrierungsdossiers im Mengenbereich von unter 100 Tonnen pro Jahr, die zum großen Teil von kleinen und mittleren Unternehmen eingereicht werden.
Teil A des Leitfadens beschreibt die Vorarbeiten, die notwendig sind, um erfolgreich ein Registrierungsdossier zu erstellen und bei der ECHA einzureichen. Dies umfasst Fragen zur Stoffidentität und der benötigten Daten. Das Vorgehen bei einer Vorregistrierung wird detailliert beschrieben, aber auch Themen, wie Datenteilung und Arten der Einreichung werden in diesem Teil des Leitfadens behandelt.
Der nun vorliegende Teil B beschreibt detailliert den Umgang mit der Software-Anwendung IUCLID, sowie das Erstellen, Prüfen und abschließende Einreichen eines Registrierungsdossiers bei der ECHA.
In dem noch ausstehenden Teil C des Leitfadens soll auf die konkreten Anforderungen an die -Dossiers für Stoffe in den Mengenbereichen von 10-100 Tonnen pro Jahr eingegangen.

Hilfen zur Umsetzung von REACH- und CLP-Verordnung

Der BDI hat eine aktualisierte Fassung seiner Broschüre zur Umsetzung der REACH- und CLP-Verordnung vorgelegt. Im neuen Anhang IV wird eine Argumentationshilfe für behördliche Anfragen zur Abgrenzung von Erzeugnis und Teilerzeugnis nach Art. 33 und 7(2) der REACH-Verordnung gegeben.
Mit der Broschüre "Hilfen zur Umsetzung der REACH- und CLP-Verordnung", die der BDI – teils in Kooperation mit anderen Verbänden – ausgearbeitet hat, soll den betroffenen Unternehmen Hilfestellung zur Umsetzung der Anforderungen der REACH- und CLP-Verordnung angeboten werden. Die Broschüre wird regelmäßig aktualisiert.
In die nun wieder aktualisierte Fassung wurde als Anhang IV eine Argumentationshilfe zur Differenzierung zwischen Erzeugnis und Teilerzeugnis für den Fall behördlicher Anfragen aufgenommen. Das vorgestellte Konzept wird auch von den IHK-Organisationen getragen.
Art. 33 und 7(2) der REACH-Verordnung legen Verpflichtungen für Erzeugnisse mit besonders besorgniserregenden Stoffen (SVHC) fest. So muss nach Art. 33 REACH-Verordnung beim Vorhandensein von SVHC in einer Konzentration von mehr als 0,1 Massenprozent in einem Erzeugnis zu diesem Sachverhalt innerhalb der Lieferkette informiert werden. Es besteht eine aktive und unverzügliche Informationspflicht gegenüber dem gewerblichen Abnehmer, ohne dass dieser eine entsprechende Anfrage an seine Zulieferer stellen muss. Gegenüber dem Endverbraucher besteht eine Informationspflicht innerhalb von 45 Tagen auf Nachfrage.
Die Verpflichtungen nach Art. 33 und 7(2) knüpfen an das "Erzeugnis" an. Bei zusammengesetzten Erzeugnissen stellt sich die Frage, ob das zusammengesetzte Produkt als Ganzes für den Massengehalt und die Mengenschwelle entscheidend ist oder ob auf die in dem Produkt enthaltenen Komponenten abgestellt wird (Bsp: Kommt es auf den Anteil eines SVHC in der Waschmaschine als Ganzes oder auf den Anteil in der eingebauten Wasserpumpe an?). Deutschland, Frankreich, Belgien, Dänemark, Österreich, Schweden und Norwegen vertreten die Auffassung, es müsse auf die einzelnen Komponenten abgestellt werden. Demgegenüber legen die anderen Mitgliedstaaten, die Europäische Kommission und die ECHA in ihren Leitlinien zu Anforderungen für Stoffe in Erzeugnissen die Vorschriften so aus, dass auf das Gesamterzeugnis abzustellen ist.
Die Broschüre finden Sie im Anhang und auf der BDI-Website unter www.bdi.eu.

REACH: 13 weitere Stoffe auf Kandidatenliste

Der Prozess zur Identifizierung besonders besorgniserregender Stoffe geht weiter. Im Juni 2012 hat die Europäische Chemikalienagentur 13 weitere Stoffe auf die Kandidatenliste für das Zulassungsverfahren aufgenommen. Daraus ergeben sich weitere Informationspflichten für Unternehmen. Außerdem wurde in Vorbereitung zur Aufnahme auf die Liste zulassungspflichtiger Stoffe für zehn Stoffe eine öffentliche Konsultation gestartet, die bis zum 19. September läuft.
Die Europäische Chemikalienagentur ECHA hat am 18. Mai 2012 die REACH-Kandidatenliste um 13 Stoffe erweitert, die damit 84 Stoffe umfasst. Alle 13 Stoffe wurden wegen ihrer CMR-Eigenschaften im Anschluss an ein Konsultationsverfahren aufgenommen. Für Erzeugnisse, die mehr als 0,1 Massenprozent einer der Kandidatenstoffe enthalten, bestehen ab sofort Informationspflichten nach Art. 33 der REACH-Verordnung. Produzenten und Importeure, die pro Jahr in einem Erzeugnis mehr als eine Tonne eines solchen Stoffes verwenden, haben bis 17. Dezember 2012 Zeit, die ECHA über die Verwendung zu unterrichten (Art. 7 (2) der REACH-Verordnung). Eine Broschüre des reach-clp helpdesk der BAuA zu den Informationspflichten erhalten Sie über den nebenstehenden Link. Die Pressmitteilung der ECHA zur Erweiterung der Kandidatenliste ist ebenfalls unter dem nebenstehenden Link abzurufen, dort enthalten ist eine Liste der betroffenen Stoffe und ihre hauptsächlichen Verwendungen. 
Darüber hinaus empfiehlt ECHA die Aufnahme von 10 bisherigen Kandidatenstoffen in die Liste zulassungspflichtiger Stoffe (Anhang XIV der REACH-Verordnung). Am 20. Juni 2012 wurde dazu eine öffentliche Konsultation gestartet. Die Konsultation läuft bis zum 19. September 2012. Stoffe, die in Anhang XIV geführt werden, dürfen ab einem festzulegenden Zeitpunkt nur noch genutzt werden, wenn die spezielle Form der Verwendung zuvor genehmigt

Vorbereitung auf REACH 2018

Die ECHA zeigt in ihrem Newsletter Schritt für Schritt die Vorbereitung auf REACH 2018 für nachgeschaltete Anwender und Registranten. Sie sollten auch das Auslaufen der Möglichkeit zur Vorregistrierung von Phase-in-Stoffen bis Mitte 2017 beachten.
Im aktuellen Newsletter der ECHA beschreibt die Agentur Unternehmen das Vorgehen zur Vorbereitung auf die nächste Stufe von REACH in 2018. Zudem gibt sie einen Überblick über ihr umfangreiches und zielgruppenspezifisches Informationsangebot für KMU. Unternehmen, die Stoffe über einer Tonne herstellen oder in Verkehr bringen, müssen diese bis zum 31. Mai 2018 registrieren. Registranten stellt dies vor die Herausforderung, die richtige Form der Registrierung zu wählen und diese durchzuführen. Nachgeschaltete Anwender sollten sich wiederum bei ihren Lieferanten vergewissern, ob die von ihnen verwendeten Stoffe 2018 noch bezogen werden können.
Eine Vorstufe zum 31. Mai 2018 tritt bereits ein Jahr im Voraus in Kraft: Dann entfällt die Möglichkeit, einen Phase-in-Stoff gemäß Art. 28 Abs. 6 der REACH Verordnung zur Vorregistrierung anzumelden. Phase-in-Stoffe, die erstmals in der EU eingeführt oder produziert werden, müssen dann registriert sein. Phase-in-Stoffe sind Stoffe, die bereits bei Einführung von REACH auf dem Markt waren oder sich auf der sogenannten EINECS-Liste befinden. Dies trifft besonders Unternehmen, die eine Vorregistrierung bisher versäumt haben oder einen solchen Stoff erstmals herstellen oder importieren wollen.
Hier gelangen Sie zum Newsletter der ECHA.

Weitere Informationen

Industriestandort Hamburg

CE-Kennzeichnung

Die CE-Kennzeichnung soll für den europäischen Binnenmarkt einen Mindest-Sicherheitsstandard für bestimmte technische Arbeitsmittel und bestimmte Verbraucherprodukte festlegen.
Zu den betroffenen Produktgruppen gehören beispielsweise
  • elektrische Betriebsmittel
  • Maschinen
  • Druckbehälter
  • Bauprodukte
  • persönliche Schutzausrüstung
  • Messgeräte
  • medizinische Geräte
  • Medizinprodukte
  • Spielzeug
  • u. v. m.
Die CE-Kennzeichnung dient der Information offizieller Stellen und nicht der des Endverbrauchers. Sie leistet einen Beitrag zu einem freien Warenverkehr in Europa. Im Zuge der Harmonisierung von Vorschriften in der Europäischen Gemeinschaft wurden mehrere Richtlinien erlassen, die auf die Produktsicherheit einer Maschine oder eines Arbeitsgerätes sowie die Sicherheit am Arbeitsplatz zielen. Aber auch für spezielle Bereiche, wie Kinderspielzeug oder Druckbehälter, gibt es mittlerweile einheitliche Richtlinien der EG. Die Einhaltung der jeweiligen Richtlinie wird durch ein CE-Zeichen auf dem Produkt demonstriert. Die Abkürzung CE steht für Communauté Européenne (Europäische Gemeinschaft). Das Zeichen ist jedoch kein Gütesiegel, sondern der Nachweis, dass dieses Gerät die entsprechenden Richtlinien einhält. Das CE-Kennzeichen ist in allen EU-Mitgliedsstaaten für das erstmalige Inverkehrbringen oder die Inbetriebnahme eines Produktes erforderlich.
Weitere Informationen: CE-Richtlinien
Alle kennzeichnungspflichtigen Produkte müssen ein Konformitätsverfahren durchlaufen. Dabei wird geprüft, ob das Produkt die Forderungen der anzuwendenden Richtlinien erfüllt, sprich konform ist (Konformitätsbewertungsverfahren).
Mit der Konformitätserklärung bestätigt der Hersteller, dass ein Konformitätsbewertungsverfahren durchgeführt wurde und das Produkt den anzuwendenden Richtlinien entspricht. Die Konformitätserklärung ist die Grundlage für das rechtmäßige Anbringen des CE-Kennzeichens.
Das Konformitätsbewertungsverfahren muss der Hersteller in eigener Verantwortung durchführen mit Ausnahme der Produkte bei denen eine Richtlinie die Durchführung durch eine sog. "Benannte Stelle" (engl. "Notified Bodies") vorschreibt. Eine Auflistung der "Benannten Stellen" finden Sie auf der Website der European Commission. Welche "Benannte Stelle" mit dem Konformitätsbewertungsverfahren beauftragt wird, steht dem Hersteller frei.
Falls Sie ein Produkt aus einem Drittland in die EU importieren wollen, klären Sie vorab, ob dieses Produkt ein CE-Kennzeichen tragen muss. Produkte, die unter die jeweiligen Richtlinien fallen, dürfen ohne CE-Zeichen nicht in Verkehr gebracht werden. Der Importeur haftet für die Einhaltung der entsprechenden Richtlinien. Bei Zuwiderhandlung droht ein Bußgeld in Höhe von bis zu 50.000 – und die Rücknahme der Waren vom Markt. Achten Sie also darauf, dass der ausländische Hersteller ein CE-richtlinienkonformes Produkt liefert und es das CE-Kennzeichen trägt. Der Importeur ist verpflichtet, unverzüglich Korrekturmaßnahmen einzuleiten, wenn der Verdacht besteht, dass ein Produkt nicht CE-richtlinienkonform ist. Sowohl der Hersteller als auch die Marktüberwachungsbehörde muss über Gefahren, die von einem Produkt ausgehen, unterrichtet werden. Der Importeur ist zudem verpflichtet, Stichproben durchzuführen, Beschwerden zu überprüfen und ggf. in einem Beschwerderegister festzuhalten. Über nichtkonforme Produkte und Rückrufe sind nicht nur die Behörden, sondern auch alle Händler innerhalb der Distributionskette zu informieren.
Die Durchsetzung der Vorgaben variiert je nach Richtlinie und wird von den unterschiedlichsten Behörden wahrgenommen. Bei einigen Produkten wird die Marktaufsicht von der jeweiligen Gewerbeaufsichtsbehörde durchgeführt, bei anderen Produkten von der Arbeitsschutzbehörde.
Die kostenlose Lernanwendung "CE-coach" vermittelt Grundlagenwissen zum Thema „CE-Kennzeichnung und Marktzugangsbedingungen für Maschinen”.
Qualitätsmanagement und Normen

Qualitätsmanagement

Qualitätsmanagement (QM) ist eigentlich etwas Selbstverständliches. Die meisten erfolgreichen Unternehmen haben ein QM, oft, ohne es zu wissen oder es so zu nennen.
Die Qualität von Produkten und Dienstleistungen ist ein wesentlicher Wettbewerbsfaktor. Soll dauerhaft Qualität geliefert werden, ist die Organisation von Arbeitsabläufen und Verantwortlichkeiten entscheidend. Diese Regelungen werden im QM zusammengefasst.

Was ist das Ziel eines Qualitätsmanagementsystems?

Ein Qualitätsmanagement-System bietet die Möglichkeit, Geschäftsprozesse zu optimieren. Die Normreihe DIN EN ISO 9000 ff. hat sich dabei als universell einsetzbares, produkt- und brancheneunabhängiges Modell bewährt und international durchgesetzt. Mit der Normenreihe DIN EN ISO 9000ff wurde ein internationaler Standard für Qualitätsmanagementsysteme (QMS) vereinbart.

Welche Normen gibt es?

DIN EN ISO 9000:2008

DIN EN ISO 9000:2008 beschreibt die Grundlagen für Qualitätsmanagement und die Begriffe des Qualitätsmanagements. Die ISO 9000:2008 ersetzt die alte Norm ISO 9000:2005.

DIN EN ISO 9001:2015

DIN EN ISO 9001:2015 gibt die Forderungen an Qualitätssysteme für den Fall an, dass eine Organisation ihre Fähigkeit demonstrieren muss, Produkte bereitzustellen, die den Erfordernissen der Kunden und der gesetzlichen und behördlichen Forderungen entsprechen. Sie löst die Version 9001:2008 ab. Der Anwendungsbereich bleibt unverändert. Die Übergangsfrist beträgt 3 Jahre.

DIN EN ISO 9004:2009

DIN EN ISO 9004:2009 stellt einen Leitfaden für Qualitätssysteme einschließlich der Prozesse für ständige Verbesserung dar, die zur Zufriedenheit der Kunden einer Organisation und anderer interessierte Parteien beitragen. Sowohl die Wirksamkeit als auch die Effizienz des Qualitätsmanagementsystems werden betrachtet.

DIN EN ISO 19011

DIN EN ISO 19011 stellt einen Leitfaden für das interne und externe Auditieren von Qualitäts- und Umweltmanagementsystemen dar.

Für wen ist ein Qualitätsmanagement nach DIN EN ISO 9000ff sinnvoll?

Die Norm ist gleichermaßen gut geeignet zur Anwendung für Hersteller, Dienstleister, Softwareentwickler und Lieferanten, insbesondere aber für:
  • Zulieferer, deren Kunden ein QMS fordern oder in naher Zukunft fordern werden, z. B. die Automobilindustrie, öffentliche Auftraggeber
  • Unternehmen und Institutionen im Pflegebereich für die ein Qualitätssicherungssystem gesetzlich vorgeschrieben ist
  • Hersteller von Produkten, bei denen Qualitätsmängel zu hohen Haftungsrisiken führen können
  • Unternehmen, die Produkte herstellen, für die eine CE-Kennzeichnung nach europäischen Richtlinien vorgeschrieben ist.

Wie wird ein Qualitätsmanagementsystem eingeführt?

Wer ein QMS im Unternehmen einführen möchte, sollte folgende Punkte beachten:
  1. Beschaffung von Informationen zum Thema QM durch Besuche von Seminaren und Studium von Fachliteratur
  2. Klärung der Frage, ob ein externer Berater eingeschaltet werden soll
  3. Beschluss der Geschäftsleitung, dass ein QMS eingeführt wird
  4. Erstellung eines Projektplans mit Zeitvorgaben und Maßnahmenschritten
  5. Information der Mitarbeiter über die beabsichtigte Einführung
  6. Formulierung der Qualitätspolitik mit eigenen Qualitätszielen
  7. Benennung eines Qualitätsbeauftragten
  8. Festlegung von Verantwortlichkeiten
  9. Schulung der Mitarbeiter
  10. Erstellung eines QM-Handbuchs
  11. Erstellung von Verfahrens- und Arbeitsanweisungen
  12. Durchführung von internen Audits
  13. Auswahl eines Zertifizierers
  14. Zertifizierung

Wie sind die Normen aufgebaut und welche Anforderungen ergeben sich daraus für Unternehmen?

Die Anforderungen an ein QMS sind in der Normenreihe DIN EN ISO 9000ff festgelegt. Dabei beschreibt:
  • DIN EN ISO 9000: QMS Grundlagen und Begriffe
  • DIN EN ISO 9001: QMS Forderungen
  • DIN EN ISO 9004: QMS Leitfaden zur Leistungsverbesserung
Die DIN EN ISO 9001 ist wie folgt aufgebaut:
  1. Anwendungsbereich
  2. Normative Verweisungen
  3. Begriffe
  4. Kontext der Organisation
  5. Führung 
  6. Planung
  7. Unterstützung
  8. Betrieb
  9. Bewertung der Dienstleistung
  10. Verbesserung

Wo erhalte ich die Normen?

Normen sind zu beziehen bei:
Beuth Verlag GmbH
Burggrafenstraße 6
10787 Berlin
Tel.: 030-2601-0
www.beuth.de
In Hamburg gibt es zwei Normenauslegestellen bei denen Normen eingesehen werden können:
Hochschule für Angewandte Wissenschaften Hamburg
Hochschulinformations- und Bibliotheksservice HIBS
Fachbibliothek Technik Wirtschaft Information TWI
Berliner Tor 5 - 7
20099 Hamburg
Telefon: 040 42875-3675
www.haw-hamburg.de

Technische Universität Hamburg-Harburg
Universitätsbibliothek
Denickestr. 22
21073 Hamburg
Tel.: 040-42878-2845
www.tu-harburg.de

Wie viel Zeit nimmt der Aufbau und die Aufrechterhaltung eines Qualitätsmanagementsystems in Anspruch und wie viel kostet es?

Der Aufbau eines QMS dauert je nach Ausgangslage im Unternehmen unterschiedlich lange, in der Regel aber etwa ein Jahr.
Der zeitliche und finanzielle Aufwand hängt ab von:
  • Kenntnisstand über QMS innerhalb des Unternehmens
  • Komplexität der Arbeitsabläufe
  • Fertigungstiefe
  • Dokumentationsumfang
  • Anzahl der Mitarbeiter
Die Kosten für den Aufbau teilen sich in interne und externe Kosten. Für ein Unternehmen mit rund 50 Mitarbeitern ohne Vorerfahrung kann ein finanzieller Aufwand von ca. 15.000 Euro für die externe Beratung und die Zertifizierung entstehen. Dieser Betrag setzt sich zusammen aus ca. 15 Tagen externe Beratung mit einem Tagessatz ab ca. 600 Euro und Zertifizierungskosten ab ca. 6.000 Euro. Der interne Aufwand beläuft sich etwa in gleicher Höhe. Die hier aufgeführten Beträge sind grobe Anhaltswerte, Abweichungen nach unten und oben in Abhängigkeit der o. g. Faktoren sind möglich.
Die externe Beratungsleistung umfasst in der Regel:
  • Durchführung einer Ist-Analyse
  • Gemeinsame Beratung und Erstellung eines Maßnahmenplans für Ergänzungen und Änderungen sowie Festlegung des Soll-Zustandes
  • Unterstützung bei der Umsetzung der geplanten Maßnahmen
  • Prüfen und Bewerten der Dokumentation
  • Unterstützung bei der Überarbeitung der notwendigen Dokumentationen (QM-Handbuch, Verfahrensanweisungen etc.)
  • Planen und Durchführen von internen Audits u. a. zur Feststellung der Normenkonformität
In jedem Fall muss das Unternehmen einen hohen Anteil selber leisten, z. B. bei der Erstellung des QM-Handbuchs.
Auch für die Aufrechterhaltung eines QMS fallen interne und externe Kosten an. Die internen Kosten entstehen in erster Linie durch den Zeitaufwand für die Aktualisierung der Dokumentation und die Durchführung interner Audits. Externe Kosten entstehen durch Überwachungsaudits (in der Regel einmal jährlich, ab ca. 1.500 Euro) und das vorgeschriebene Wiederholungsaudit (alle drei Jahre, ab ca. 1.500 Euro) durch einen akkreditierten Zertifizierer.

Lassen sich durch ein Qualitätsmanagementsystem auch Kosten sparen?

Ja. Durch die optimierten Abläufe wird Doppelarbeit vermieden und durch geringere Fehlerquoten werden die Fehlerkosten gesenkt. Das Ausmaß der Kostensenkung ist abhängig von der Situation vor der Einführung des QMS, dem Grad der Umsetzung des Qualitätsgedankens in der Unternehmensführung und bei den Mitarbeitern sowie dem erreichten Verbesserungspotenzial.

Wer zertifiziert Qualitätsmanagementsysteme?

Durch die Zertifizierung eines QMS wird die Konformität mit der Norm festgestellt. Die Zertifizierung erfolgt durch Gesellschaften, die von der Deutschen Akkreditierungsstelle GmbH (DAkkS) offiziell anerkannt sind. Bei der Auswahl eines Zertifizierers ist die Zulassung für die eigene Branche zu beachten. Dieser sogenannte Scope wird mit Schlüsselnummern (EAC-Branchenschlüssel) angegeben.

Wo finde ich einen geeigneten Berater?

Soll ein Berater eingeschaltet werden, so sind im Vorgespräch folgende Punkte zu klären:
  • Verfügt der Berater über die erforderliche fachliche Kompetenz?
  • Hat der Berater die Einführung von QM-Systemen erfolgreich abgeschlossen?
  • Wie ist der persönliche Eindruck?
Die Firmendatenbank Norddeutschland bietet Ihnen einen Überblick über Berater. 

Förderungsmöglichkeiten für die Einführung eines QM-Systems

Um die Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit zu steigern und die Anpassung an veränderte wirtschaftliche Rahmenbedingungen zu erleichtern, fördert der Bund mit Unterstützung des Europäischen Sozialfonds (ESF) Beratungen von Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und der Freien Berufe. Gefördert werden auch Beratungen zum Qualitätsmanagement. Detaillierte Informationen erhalten Sie beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA).

Literatur

Qualitätsmanagement - Ein Wegweiser für die Praxis: Neben der genauen Beschreibung der neuen Norm, finden in dem Leitfaden der IHK Düsseldorf Abschnitte zu Integrierten Managementsystemen, zu Qualitätskosten und Checklisten, die Ihnen bei der Umsetzung der unterschiedlichen Normen helfen können.
Der Download des Leitfadens im PDF-Format ist kostenlos.